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Beschreibung
vom 15. Januar 1990
zwischen dem
Rheinischen Unternehmerverband Steine und Erden e.V.
und der
Industriegewerkschaft Chemie-Papier-Keramik,
Bezirk Rheinland-Pfalz-Saarland
wird nachfolgende Beschäftigungsgruppeneinteilung vereinbart:
Geltungsbereich:
[Vorspann]
Kaufmännische und technische Angestellte und Meister der keramischen Industrie und der Glasveredelung in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier, ferner den kreisfreien Städten Mainz und Worms sowie den Landkreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen.
A. Kaufmännische und technische Tätigkeiten
1. Tätigkeits-Katalog
K/T 1
Oberbegriff:
Einfache mechanische oder schematische Tätigkeiten, für die keine Berufsausbildung erforderlich ist
Tätigkeiten
1. Mitbedienen von Fernsprechvermittungsanlagen
2. Sortieren und Ablegen von Unterlagen
3. Einfache Schreib-, Rechen- und Karteiarbeiten mit oder ohne Maschine
4. Schreiben von Stücklisten, Fertigungsplänen, Produktionstabellen u.a.m. nach Vorlage
5. Übertragen auf Ablochbelege nach Vorlage
6. Postabfertigung
7. Anfertigen von Lichtpausen, Fotokopien und Vervielfältigungsarbeiten
8. Übertragen von Daten auf Datenträger nach kurzer Einweisung
9. Technische Hilfstätigkeiten, auch in Laboratorien
K/T 2
Oberbegriff:
Tätigkeiten, die im Rahmen allgemeiner Aufsicht ausgeführt werden und die Kenntnisse voraussetzen, die durch eine Berufsausbildung, eine andere ihr entsprechende Ausbildung oder durch eine mindestens vierjährige praktische Tätigkeit erworben worden sind
Tätigkeiten
1. Bedienen von Fernsprechvermittlungsanlagen
2. Führen von Registraturen oder ähnliche allgemeine Büroarbeiten
3. Aufnehmen von Stenogrammen und einwandfreies Übertragen - auch vom Diktiergerät - in die Maschine
4. Einfache Korrespondenzarbeiten
5. Erstellen von Fertigungsunterlagen und Rechnungen
6. Preis- und Rechnungskontrolle sowie Terminüberwachung im Ein- und Verkauf
7. Buchen von Belegen auf Personen- und Sachkonten, maschinell oder von Hand
8. Vor- und Nebenarbeiten in Buchhaltung, Betriebsabrechnung, Kalkulation, Statistik, Arbeitsvorbereitung, Fertigungs- und/oder Vertriebsdisposition, BKK
9. Lohn- und Gehaltsabrechnungsarbeiten
10. Einfachere Aufgaben im Versand, z.B. Lageristentätigkeiten, einfache Expediententätigkeiten
11. Einfachere Zeitstudien zur Vorbereitung von Vorgaben sowie Anfertigen von Arbeitsbeschreibungen
12. In ihrem Ablauf festliegende technische Untersuchungen und Analysen in Laboratorien
13. Anfertigen technischer Zeichnungen und der dazugehörigen einfachen Berechnungen
14. Übertragen von Daten aller Schwierigkeitsgrade auf maschinell lesbare Datenträger oder Datenerfassung mit Bildschirmgeräten nach Vorlagen (keine Sachbearbeitung)
15. Bedienen kleinerer EDV-Anlagen nach Anweisungen
16. Anfangstätigkeit als Operator, Programmierer
17. Kundenbetreuung in Ausstellungsräumen
K/T 3
Oberbegriff:
Tätigkeiten, für die neben den Voraussetzungen von Gruppe K/T 2 erweiterte Berufserfahrungen und Fachkenntnisse erforderlich sind und die in einem begrenzten Aufgabenbereich im Rahmen allgemeiner Anweisungen selbständig ausgeführt werden
Tätigkeiten
1. Erledigung von Korrespondenz
2. Aufnehmen von Stenogrammen schwieriger Texte sowie einwandfreies Übertragen in die Maschine einschließlich selbständiger Erledigung von Korrespondenz nach Kurzanweisung
3. Auftragsbearbeitung für Inland und/oder Export
4. Expediententätigkeit für Inland und/oder Exportversand
5. Bearbeiten von Zoll- und Speditions- und/oder entsprechenden Versicherungsangelegenheiten
6. Bearbeiten von Sach- und/oder Personenkonten, auch unter Verwendung von Buchungsmaschinen einschließlich oder in Kenntnis des Kontierens und Abschließens der Konten
7. Bearbeiten von Lohn- und/oder Gehaltsabrechnungen unter Einschluß der Steuer- und Sozialversicherungsangelegenheiten
8. Prüfen und Bearbeiten von Leistungsfällen in der BKK
9. Führen und Überwachen eines großen oder mehrerer kleiner Lager, wozu vielseitige Sortimentskenntnisse erforderlich sind
10. Terminüberwachung der Aufträge beim Fertigungsdurchlauf in einem großen oder schwierigen Ausmaß
11. Disposition für Fertigung und Betriebsmaterial
12. Durchführen und Auswerten von Versuchen sowie Auswerten von physikalischen und chemischen Untersuchungen
13. Konstruieren und Berechnen von Einzelteilen, Werkzeugen, Vorrichtungen, sowie von einfachen Maschinen und Erzeugnissen
14. Erstellen technischer Fertigungsunterlagen
15. Zeit- und Arbeitsstudien einschließlich Festlegen von Vorgaben sowie ggf. Anwendung von Arbeitsbewertungsverfahren
16. Erstellen von Kalkulationen
17. Kunstgewerbliche Tätigkeiten
18. Graveurtätigkeiten
19. Fotomechanische oder lithographische Arbeiten
20. Bedienen von EDV-Anlagen (Operator)
21. Programmieren nach vorgegebenen Ablauf-Diagrammen (Programmierer)
22. Sachbearbeitung in der Materialbeschaffung, wie: Einholen von Angeboten, Angebotsvergleiche, Beschaffungsmarktbeobachtung
23. Kunden- und Produktberatung im Vertrieb (Innen- und Außendienst)
K/T 4
Oberbegriff:
Schwierige Tätigkeiten, die umfassende Fachkenntnisse erfordern und die im jeweiligen Aufgabenbereich selbständig und verantwortlich erledigt werden
Tätigkeiten
1. Bearbeiten schwieriger Aufgaben im Einkauf, Verkauf, in der Finanz-, Lohn- und Betriebsbuchhaltung, der Kalkulation, Revision und Verwaltung, das mit Kontrolltätigkeiten verbunden sein kann, z.B. Erstellen der Abrechnungsrichtlinien für die Kostenrechnung, Auswerten der Ergebnisrechnung
2. Konstruieren und Berechnen komplizierter Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen oder von Hoch- und Tiefbauten
3. Chemische, technische und physikalische Entwicklungsarbeiten
4. Programmieren in mehreren Programmiersprachen oder Organisationsprogrammieren
5. Erstellen schwieriger und umfassender Kalkulationen (insbesondere technische Kalkulationen)
K/T 5
Oberbegriff:
Sehr schwierige Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung und ausdrücklichen Dispositionsbefugnissen oder gleichwertige Spezialtätigkeiten, die umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrungen auf Sondergebieten voraussetzen
Tätigkeiten
1. Ausarbeitung umfassender EDV-unterstützter Arbeitssysteme (Systemanalytiker)
2. Qualifizierte Ingenieurtätigkeiten in Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und im Sicherheitswesen
3. Qualifizierte kaufmännische Tätigkeiten in Vertrieb und Rechnungswesen
4. Erstellen von EDV-Programmen für Betriebssysteme (Systemprogrammierer)
2. Definitionen
K/T 2
Entsprechende Ausbildung
Erwerb von Kenntnissen, die der für die Gruppe K/T 2 üblichen Berufsausbildung gleichwertig sind, auch wenn sie durch einen anderen Ausbildungsgang erworben wurden.
K/T 3
Erweiterte Berufserfahrung
Dieser Begriff erfordert zusätzliche Kenntnisse u. Fähigkeiten
Erweiterte Fachkenntnisse
Sie werden erworben durch:
a)
langjährige praktische, einschlägige Berufserfahrung oder
b)
nachgewiesenes Selbststudium oder
c)
erfolgreich abgeschlossenen Besuch einer Fachschule
Nachgewiesenes Selbststudium
Erwerb von Fähigkeiten und Kenntnissen, die nachgewiesenermaßen dem Fachschulabschluß gleichwertig sind, z.B. durch kurze schulische Ausbildung oder berufsbegleitende Weiterbildung.
Begrenzter Aufgabenbereich
Teilgebiet aus einem der Aufgabenbereiche des Betriebes (Aufgabenbereiche sind z.B. Kassenwesen, Lohnwesen, Finanzwesen, technisches Büro).
Selbständig
Dieser Begriff bezieht sich nicht auf routinemäßige Arbeiten, sondern auf eigene Gedanken und Initiativen, die zur Erledigung der Arbeitsaufgabe notwendig sind.
K/T 4
Schwierige Tätigkeiten
Schwierige Tätigkeiten sind Arbeiten, die hinsichtlich des anzuwendenden Wissens
und in der Durchführung höhere Anforderungen stellen.
Umfassende Fachkenntnisse
Umfassende Fachkenntnisse werden erworben durch:
a)
langjährige fachentsprechende Berufserfahrung oder
b)
mehrjährige Berufserfahrung mit berufsbegleitender Weiterbildung oder
c)
erfolgreichen Abschluß eines Fachhochschulstudiums (Graduierung)
Selbständig s. K/T 3
Berufsbegleitende Weiterbildung
Erwerb von fachentsprechenden Fähigkeiten u. Kenntnissen, z.B. durch Kurse, schulische Ausbildung oder betriebliche Weiterbildung
Verantwortlich
Der Angestellte hat für die Arbeitsausführung und das Arbeitsergebnis einzustehen
K/T 5
Sehr schwierige Tätigkeiten
Sehr schwierige Tätigkeiten sind Arbeiten, die hinsichtlich des anzuwendenden Wissens und in der Durchführung hohe Anforderungen stellen.
Besondere Verantwortung
Der Angestellte hat für die Arbeitsausführung und das Arbeitsergebnis einzustehen. Seine Entscheidungen sind von besonderer Bedeutung für den Aufgabenbereich oder Betriebs- oder Geschäftsablauf.
Ausdrückliche Dispositionsbefugnis
Entscheidungsfreiheit über den Einsatz im personellen oder materiellen Bereich.
Gleichwertige Spezialtätigkeiten
Sie umfassen Vielfältigkeit oder Kompliziertheit der auszuführenden Arbeit.
Umfangreiche Fachkenntnisse oder Erfahrungen auf Sondergebieten
Spezialkenntnisse und Berufserfahrungen auf einem komplizierten Sachgebiet
Protokollnotiz
zu Aufgabenbereich
In kleinen Betrieben, in denen die Aufgabenbereiche nach Abteilungen abgegrenzt sind, ist der im Gehaltsgruppen-Katalog festgelegte Begriff ‹Aufgabenbereich› gleichzusetzen mit ‹Abteilung›.
B. Meistertätigkeiten
Meister haben eine anordnende und beaufsichtigende Tätigkeit und tragen die Verantwortung oder eine Teilverantwortung für die gewissenhafte Ausführung der Arbeiten. Sie haben auf die Einhaltung der für den Betrieb geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu achten.
M 1
Meister mit einem einfachen Arbeitsbereich.
M 2
Meister mit fachentsprechenden Kenntnissen, die für ihren Aufsichtsbereich die Verantwortung tragen.
M 3
Meister, die einer Abteilung vorstehen, mit fachentsprechender Berufsausbildung oder einschlägigen Fachkenntnissen und erwiesener Berufserfahrung.
M 4
Obermeister bzw. Meister, die auf Grund ihrer Fähigkeiten, Fachkenntnisse und Erfahrungen mit umfangreichen Aufgaben selbständig und verantwortlich betraut sind.
Meister, denen mehrere Abteilungen mit deren Meister unterstellt sind.
Alleinmeister im Gesamtfertigungsbetrieb einschließlich der Nebenbetriebe.
Dieser Tarifvertrag tritt am 1.1.1990 in Kraft und kann mit Monatsfrist erstmals zum 30. Juni 1993 gekündigt werden.
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für die keramische Industrie und die Glasveredelung
vom 8. Mai 1991
Auf Grund der vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erteilten Ermächtigung werden gemäß § 5 des Tarifvertragsgesetzes im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß für Rheinland-Pfalz, die nachfolgend aufgeführten Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt:
a)
Tarifvertrag über die Beschäftigungsgruppeneinteilung für kaufmännische und technische Angestellte sowie Meister vom 15. Januar 1990 - kündbar mit Monatsfrist, erstmals zum 30. Juni 1993 - und
für die keramische Industrie und die Glasveredelung in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier sowie den kreisfreien Städten Mainz und Worms und den Landkreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen des Landes Rheinland-Pfalz.
Soweit die Tarifverträge auf andere Tarifverträge verweisen, gilt die Allgemeinverbindlicherklärung nur, wenn und soweit der Vertrag, auf den Bezug genommen wird, auch allgemeinverbindlich ist.
Die Allgemeinverbindlichkeit beginnt am 15. April 1991.
Unterzeichnet:
Rheinland-Pfalz Ministerium für Soziales, Familie und Sport
Bemerkung
1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.
Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen:
Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem MusterWIKI (Mitmach-Vorlagen). Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.
Nachfolgend können Sie die Vorlage "Gehaltsrahmentarifvertrag, Keramische Industrie, Glasveredelung Rheinland-Pfalz," kostenlos im .docx Format zur Bearbeitung in Word herunterladen.
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