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Ausbildungsverguetungs-Tarifvertrag Nr. 14 Hessen

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Beschreibung
Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag Nr. 14 vom 21. Juli 2003, zwischen dem Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen einerseits, und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di Landesbezirk Hessen andererseits.

Anzahl der Seiten: 3
Anzahl der Zeichen: 2.173
Format: Microsoft Word 2003 (*.doc)

Kategorie: Tarifvertrag Friseurhandwerk

{Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag Nr. 14, Hessen}

 

Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag Nr. 14

 

vom 21. Juli 2003

 

Zwischen dem

 

Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen

 

einerseits

 

und der

 

Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di

Landesbezirk Hessen

 

andererseits

 

wird folgender Tarifvertrag vereinbart:

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Dieser Tarifvertrag gilt:

 

räumlich: für das Land Hessen;

 

fachlich: für sämtliche Betriebe des Herren-, Damen- und Theaterfriseurgewerbes;

 

persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten Auszubildenden.

 

§ 2 Höhe der Vergütungen

 

Die Ausbildungsvergütungen betragen monatlich im

 

1. Ausbildungsjahr 365,-- Euro

 

2. Ausbildungsjahr 440,-- Euro

 

3. Ausbildungsjahr 520,-- Euro

 

Anmerkung:

Die Vergütungen sind brutto, jedoch unter Berücksichtigung der sozialversicherungsrechtlich vom Arbeitgeber zu tragenden Versicherungsanteile (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) zu zahlen.

 

§ 3 Laufzeit

 

Dieser Vertrag tritt am 1. August 2003 in Kraft. Er ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, frühestens zum 31. Juli 2004 kündbar. Er ersetzt den Tarifvertrag über die Vergütung für Auszubildende vom 20. August 2002.

 

Protokollnotiz:

 

Die fortlaufende Nummerierung der Ausbildungsvergütungs-Tarifverträge wurde erstmalig mit dem Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag vom 6. Dezember 1989 (Nr. 1) vorgenommen. Dies bedeutet nicht, dass zuvor keine Tarifverträge abgeschlossen worden wären.

 

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages für das Friseurhandwerk

 

vom 18. September 2003

 

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Hessen der nachstehend näher bezeichnete Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt:

 

Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag Nr. 14 für das Friseurhandwerk im Lande Hessen vom 21. Juli 2003

Die Allgemeinverbindlicherklärung tritt mit Wirkung vom 1. August 2003 für den Bereich des Landes Hessen in Kraft.

 

 

Unterzeichnet:

 

Hessisches Sozialministerium

 

Bemerkung

 

a)

Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.

 

b)

Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

 




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Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem MusterWIKI (Mitmach-Vorlagen). Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.


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Mitwirkende/Autoren:
Zuletzt editiert von JuraForum.de-Redaktion, 07.11.2023 12:05




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