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Tarifvertrag Zusatzversorgung Transportbetongewerbe Bayern

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Beschreibung
Vereinbarung, vom 5. Juni 2001. Zwischen dem Bayerischen Industrieverband Steine und Erden e.V. Fachabteilung Transportbeton München, und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Landesverband Bayern, München.

Anzahl der Seiten: 3
Anzahl der Zeichen: 2.857
Format: Microsoft Word 2003 (*.doc)

Kategorie: Tarifvertrag Mühlen / Mühlenbetriebe

{Tarifvertrag Zusatzversorgung, Transportbetongewerbe, Bayern}

 

Vereinbarung

 

vom 5. Juni 2001

 

Zwischen dem

 

Bayerischen Industrieverband Steine und Erden e.V. Fachabteilung Transportbeton Beethovenstraße 8, 80336 München

 

und der

 

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Landesverband Bayern Schwanthalerstraße 64, 80336 München

 

wird nachstehende Vereinbarung getroffen:

 

Vereinbarung

 

Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, daß

 

die

SATZUNG der Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG vom 15. Juli 1970, in der jeweils gültigen Fassung

 

die

ALLGEMEINEN VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN (AVB) der Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG vom 15. Juli 1970, in der jeweils gültigen Fassung

 

die

VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR ERGÄNZENDE ALTERS- UND INVALIDENBEIHILFEN UND DAS ERGÄNZENDE STERBEGELD (Ergänzungsbeihilfen) der Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG vom 20. Dezember 1976, in der jeweils gültigen Fassung

in Verbindung mit nachstehenden Tarifverträgen mit Wirkung vom 1. Juli 2001 aufgrund dieser Vereinbarung Anwendung finden:

 

1. Tarifvertrag über eine überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe in der Steine- und Erden-Industrie sowie im

Betonsteinhandwerk in Bayern

der Ziegel-Industrie in Bayern

vom 29. April 1970 - in der Fassung vom 5. Juni 2001

 

2. Tarifvertrag über eine ergänzende Alters- und Invalidenbeihilfe und ein ergänzendes Sterbegeld in der Steine- und Erden-Industrie sowie im

Betonsteinhandwerk in Bayern

der Ziegel-Industrie in Bayern

vom 5. Juni 2001

 

3. Tarifvertrag über das Verfahren für die Zusatzversorgung in der Steine- und Erden-Industrie sowie im

Betonsteinhandwerk in Bayern

der Ziegel-Industrie in Bayern

vom 29. April 1970 - in der Fassung vom 5. Juni 2001

 

4. Tarifvertrag über das Verfahren für die Zusatzversorgung der Wehrpflichtigen in der Steine- und Erden-Industrie sowie im

Betonsteinhandwerk in Bayern

der Ziegel-Industrie in Bayern

vom 29. April 1970 - in der Fassung vom 5. Juni 2001

Die Laufdauer bzw. die Kündigungsfristen obiger Tarifverträge finden entsprechend Anwendung.

 

 

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages für das Transportbetongewerbe

 

vom 26. Juni 2003

 

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Bayern

 

die Tarifvereinbarung für den Fachbereich Transportbeton in Bayern vom 5. Juni 2001 zur Übernahme der Tarifverträge über die Zusatzversorgung in der Steine- und Erdenindustrie, des Betonsteinhandwerks und der Ziegelindustrie in Bayern vom 5. Juni 2001

 

mit Wirkung vom 1. Juli 2001

 

für allgemeinverbindlich erklärt.

 

 

Unterzeichnet:

 

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

 

 

Bemerkung

 

a)

Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.

 

b)

Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

 




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Mitwirkende/Autoren:
Zuletzt editiert von JuraForum.de-Redaktion, 16.10.2023 16:37




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