Muster & Vorlagen | Vertrag prüfen lassen
BeschreibungHier finden Sie ein Muster für einen Cash Pool Vertrag. Durch den Cash Pool Vertrag, auch Cash Pooling Vertrag genannt, können mehrere Unternehmen ein gemeinsames Cashmanagement betreiben und dadurch unter Umständen erhebliche Finanzierungskosten einsparen. Cash Pool Verträge werden oft innerhalb von Konzernen zwischen Mutter- und Tochterunternehmen abgeschlossen, finden sich aber mitunter auch zwischen ansonsten voneinander gesellschaftsrechtlich unabhängigen Unternehmen.
So funktioniert der Cash Pool
Das Cash Pooling ist ein Element des Cash Managements. Die Abwicklung des Cash Pooling, die auch Liquiditätsbündelung genannt wird, erfolgt durch den sogenannten Master Account, auf den immer dann zugegriffen werden kann, wenn eigene Mittel nicht ausreichen. Überschüssige Mittel werden in diesen Account geleitet. In der Bilanz finden sich diese Transfers unter den Punkten Aktiv- bzw. Passivtausch. So werden beim Cash-Pooling bei Geldanlagen aus Bankguthaben Konzernforderungen, was einem Aktivtausch entspricht. Umgekehrt ist ein Passivtausch eine Bankverbindlichkeit, welche durch das Instrument des Cash Pooling zu einer Konzernverbindlichkeit wird. Klare Vorteile dieser Liquiditätsbündelung ist die Schonung der Kredite des Unternehmens und ein klar definierter Liquiditätsüberblick.
Der Cash Pooling Vertrag
Der Cash Pool Vertrag regelt alle wichtigen Vereinbarungen, die zwischen dem Cash Pool Träger und den Cash Pool Teilnehmern getroffen werden. Er benennet dazu zunächst die beteiligten Unternehmen, die sich in einen Cash Pool Träger und einen oder mehrere Cash Pool Teilnehmer aufteilen.
Der Vertrag regelt insbesondere:
Sie können das Cash Pool Vertrag Muster ganz einfach und unkompliziert auf unserer Seite herunterladen. Die Cash Pool Vertrag Vorlage lässt sich im Format Word bearbeiten und kann ganz einfach modifiziert und angepasst werden.
Achtung: Ein Cash Pooling kann erhebliche steuerliche Auswirkungen nach sie ziehen, die unter Umständen zu starken steuerlichen Mehrbelastungen führen können. In jedem Fall sind daher vor Einführung eines Cash Pooling spezialisierte anwaltliche und/oder steuerliche Berater hinzuzuziehen.
Cash Pool Vertrag
zwischen
[●]
(nachfolgend „Cash-Pool-Träger“ genannt)
und
[●]
(nachfolgend „Cash-Pool-Teilnehmer“ genannt)
Durch diese Vereinbarung gewähren die Cash-Pool-Teilnehmer dem Cash-Pool-Träger die Möglichkeit, Darlehen in jeweils zu bestimmender Höhe abzurufen. Die Cash-Pool-Teilnehmer bevollmächtigen den Cash-Pool-Träger, diese Darlehen von den Konten der Cash-Pool-Teilnehmer auf ein Konto des Cash-Pool-Trägers ohne Beteiligung des Cash-Pool-Teilnehmers selbständig zu übertragen. Der Cash-Pool-Träger ist eine eigens zur Verwaltung der ausgekehrten Darlehen gegründete Gesellschaft. Die Cash-Pool-Teilnehmer sind bedarfsmäßig berechtigt, sich vom Cash-Pool-Träger angeforderte Beträge auszahlen zu lassen.
Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien folgendes:
§ 1 Inanspruchnahme der Darlehen
Die Cash-Pool-Teilnehmer räumen dem Cash-Pool-Träger die Möglichkeit ein, [beliebig viele Darlehen / ein Darlehen in Höhe von [●] / [●] Darlehen in Höhe von jeweils [●] ] von den Cash-Pool-Teilnehmern in Anspruch zu nehmen. Hierzu bevollmächtigen die Cash-Pool-Teilnehmer den Cash-Pool-Träger die jeweils angeforderte Summe selbständig von deren Konto abzurufen. Die dem Cash-Pool-Träger zur Verfügung gestellten Konten sind in Anhang I aufgeführt.
Zur Inanspruchnahme der Darlehen übersendet der Cash-Pool-Träger dem jeweiligen Cash-Pool-Teilnehmer das als Anhang II abgedruckte Formular (nachfolgend „das Cash-Pooling-Formular“ genannt) vollständig ausgefüllt mindestens 3 Tage, bevor der Cash-Pool-Träger auf das Konto des Cash-Pool-Teilnehmers zugreift, um das Darlehen in Anspruch zu nehmen.
Der Cash-Pool-Träger verpflichtet sich und die Cash-Pool-Teilnehmer berechtigen den Cash-Pool-Träger, die in Anspruch genommenen Darlehen ausschließlich auf folgendes Konto des Cash-Pool-Trägers zu übertragen: [●], Kontonummer: [●], Bankleitzahl: [●], [●]. Der Cash-Pool-Träger wird die Überweisungen nicht vor dem im jeweiligen Cash-Pooling-Formular ausgewiesenen Ausführungsdatum durchführen lassen.
Die Cash-Pool-Teilnehmer verpflichten sich, dem Cash-Pool-Träger angeforderte Darlehen dann nicht zu gewähren, wenn hierdurch das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen des jeweiligen Cash-Pool-Teilnehmers angegriffen werden würde. Der Cash-Pool-Träger ist nicht berechtigt, sich Darlehen übertragen zu lassen oder sich Guthabenbeträge zu übertragen, wenn hierdurch das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen des jeweiligen Cash-Pool-Teilnehmers angegriffen werden würde.
§ 2 Nutzung des Cash-Pools
Der Cash-Pool-Träger verpflichtet sich vorbehaltlich Absatz 2 dieses Paragraphen, den Cash-Pool-Teilnehmern von ihnen angeforderte Darlehen zu gewähren. Hierzu übersenden die Cash-Pool-Teilnehmer dem Cash-Pool-Träger das als Anhang III abgedruckte Formular (nachfolgend „das Anforderungsformular“ genannt) mindestens 3 Tage vor der gewünschten Auszahlung.
Die Verpflichtung des Cash-Pool-Trägers im Sinne dieses § 2 Abs. 1 besteht lediglich dann, wenn dem Cash-Pool-Träger ausreichende liquide Mittel zur Verfügung stehen, um das Darlehen zu bedienen. Eine Auszahlung unter Inanspruchnahme des zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögens des Cash-Pool-Trägers kommt nicht in Betracht. In diesem Fall haben die Cash-Pool-Teilnehmer keinen Anspruch auf Gewährung von Darlehen. Der Cash-Pool-Träger hat in diesem Fall nicht die Pflicht, angeforderte Darlehen zu gewähren.
§ 3 Rückzahlung der Darlehen
Der Cash-Pool-Träger verpflichtet sich, die von ihm vom jeweiligen Cash-Pool-Teilnehmer in Anspruch genommenen Darlehen vollständig an diesen zurückzuzahlen, wenn der Cash-Pool-Teilnehmer entweder aus dem Cash-Pool austritt oder liquidiert wird (nachfolgend „das Rückzahlungsdatum“ genannt).
[Mit schriftlich erteiltem Einverständnis des Cash-Pool-Teilnehmers, ist es dem Cash-Pool-Träger erlaubt, das Darlehen zu einem anderen, früher oder später liegendem Zeitpunkt, als dem ursprünglich vereinbarten, zurück zu zahlen.]
§ 4 Zinsen
Der Cash-Pool-Träger hat die ihm gewährten Darlehen mit einem Zinssatz von [4] Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank per annum zu verzinsen.
Die Cash-Pool-Teilnehmer haben die ihnen gewährten Darlehen mit einem Zinssatz von [6] Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank per annum zu verzinsen.
Die Zinsen werden dem jeweiligen Zinsberechtigten vom jeweiligen Zinsverpflichteten monatlich gezahlt. Der Zinsverpflichtete verpflichtet sich, die Zinsen jeweils zum letzten eines Monats auf das Konto des jeweiligen Zinsberechtigten zu überweisen. Die erste Überweisung wird am Ende des ersten vollen Monats nach Inanspruchnahme des jeweiligen Darlehens fällig. Die übrigen Zinsen zahlt der Zinsverpflichtete an den Zinsberechtigten zusammen mit dem in Anspruch genommenen Darlehensbetrag zum Rückzahlungsdatum.
Die Zinsen sind auf ein Jahr auszurechnen und anteilig auf die Tage des jeweiligen Zeitraumes der Inanspruchnahme des Darlehens anzurechnen. Hierbei ist von einem Kalenderjahr mit 360 Tagen auszugehen.
§ 5 Rang, „pari-passu-Klausel“
Die von dem Cash-Pool-Träger in Anspruch genommenen Darlehen haben den gleichen Rang. Der Cash-Pool-Träger garantiert, dass er keinen Darlehen oder sonstigen Finanzierungshilfen Dritter einen Rang über den von den Cash-Pool-Teilnehmern gewährten Darlehen einräumt. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche oder Sicherungsmittel, die von Gesetzes wegen einen höheren Rang haben. Die gleiche Verpflichtung trifft die Cash-Pool-Teilnehmer für von dem Cash-Pool-Träger gewährte Darlehen.
§ 6 Zahlungen
[Alle Zahlungen im Sinne dieses Vertrages sind in der jeweils vereinbarten Währung, zum jeweils vereinbarten Ausführungsdatum auf das jeweils vereinbarte Konto zu tätigen. Sollte ein vereinbarter Zahlungstermin keinen Werktag darstellen, gilt der nächste Werktag als vereinbarter Termin.]
Kein Darlehensnehmer ist berechtigt, Kosten oder etwaige andere Beträge von der zurückzuzahlenden Darlehenssumme abzuziehen. Ausgenommen hiervon sind etwaige auf Grund Gesetzes zu entrichtende Steuern. Sollte der Darlehensnehmer solche Steuern von der zurückzuzahlenden Darlehenssumme abziehen, ist er dazu verpflichtet dem Darlehensgeber alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um diesen in die Lage zu versetzen, die Abzüge nachzuvollziehen. Sollte der Darlehensnehmer einen solchen Nachweis nicht erbringen können oder sollte er zur Einbehaltung etwaiger Summen nicht aufgrund Gesetzes verpflichtet gewesen sein, hat der Darlehensnehmer eine entsprechende Summe nachzuzahlen. Hierbei bleibt eine Nachzahlung außer Betracht, die den Darlehensgeber besser stellen würde, als dieser stünde, wenn er selbst zu etwaigen Steuerzahlungen verpflichtet gewesen wäre.
§ 7 Informationspflichten
Jede Partei dieses Vertrages verpflichtet sich, den jeweils anderen Parteien alle Umstände mitzuteilen, die dieses Vertragsverhältnis tangieren könnten. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Umstände, die zur Insolvenz einer Partei führen könnten oder geführt haben oder die eine Partei in Liquiditätsengpässe oder ähnliche bzw. vergleichbare Situationen bringen könnten oder gebracht haben.
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, sich über alle öffentlichen Begebenheiten und über alle Begebenheiten innerhalb der Gruppe der Vertragspartner zu informieren, welche Einfluss auf dieses Vertragsverhältnis haben könnten und dies den übrigen Vertragsparteien mitzuteilen.
§ 8 Besondere Rechte des Cash-Pool-Trägers
Der Cash-Pool-Träger hat das Recht, einzelne Cash-Pool-Teilnehmer aus dem Cash-Pool-auszuschließen. Dieses Recht steht dem Cash-Pool-Träger nur dann zu, wenn die Anteile eines Cash-Pool-Teilnehmers nicht mehr zu 100% von der [●] oder einer ihrer Rechtsnachfolger gehalten werden. Dieses Recht beinhaltet auch das Recht des Cash-Pool-Trägers, etwaige, zwischen ihm und dem jeweiligen Cash-Pool-Teilnehmer, geschlossene Darlehensverträge außerordentlich und fristlos zu kündigen. Macht der Cash-Pool-Träger von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, sind etwaige zwischen den betroffenen Parteien gewährte Darlehen, innerhalb von zwei Wochen nach dem Kündigungsdatum an den jeweiligen Darlehensgeber zurück zu zahlen.
Der Cash-Pool-Träger ist verpflichtet von seinem Recht aus § 8 Abs. 1 S. 1 dieses Vertrages Gebrauch zu machen, wenn ein Fall des § 8 Abs. 1 S. 2 dieses Vertrages vorliegt und alle übrigen Cash-Pool-Teilnehmer den Ausschluss des betroffenen Cash-Pool-Teilnehmers verlangen. Ein solches Verlangen muss von den jeweils vertretungsberechtigten Organen der Cash-Pool-Teilnehmer abgegeben werden. Bei dieser Entscheidung steht dem betroffenen Cash-Pool-Teilnehmer keine Entscheidungsbefugnis zu.
Der Cash-Pool-Träger hat, vorbehaltlich der Zustimmung aller weiteren Cash-Pool-Teilnehmer, das Recht, andere Gesellschaften in den Cash-Pool aufzunehmen, deren Anteile nicht zu 100% von der [●] gehalten werden. Eine solche Zustimmung muss von den jeweils vertretungsberechtigten Organen aller Cash-Pool-Teilnehmer abgegeben werden. Hierzu übersendet der Cash-Pool-Träger allen Cash-Pool-Teilnehmern das in Anhang IV abgedruckte Formular. Erhält der Cash-Pool-Träger nicht innerhalb von zwei Wochen nach Absendung der Anfrage eine schriftliche Einverständniserklärung aller Cash-Pool-Teilnehmer zur Aufnahme der neuen Gesellschaft in den Cash-Pool, gilt die Zustimmung als verweigert.
§ 9 Abtretungsverbot
Keine Partei ist berechtigt, Ansprüche, die sich unmittelbar oder mittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, an Dritte abzutreten oder diese Ansprüche zur Sicherung etwaiger Drittforderungen zu belasten.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder infolge Gesetzesänderung oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung unwirksam werden, so bleibt dieser Vertrag im Übrigen wirksam.
Die Vertragspartner verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
[Dieser Vertrag kommt nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zustande.]
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit dies zulässig vereinbart werden kann, ist [●].
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterschrift aller Vertragsparteien.
[Ort, Datum] [Ort, Datum]
__________________________ __________________________
Unterschrift der Vertragspartner Unterschrift der Vertragspartner
Anhang I
Konten der Cash-Pool-Teilnehmer
Anhang II
Cash-Pooling-Formular aus dem Cash-Pool Vertrag vom [●]
Von:
An:
Datum:
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieses Cash-Pooling-Formular basiert auf und unterliegt den Bestimmungen des Cash-Pooling Vertrages vom [●], der unter anderem zwischen den in diesem Formular genannten Parteien geschlossen wurde.
Wir würden gerne ein Darlehen zu folgenden Konditionen in Anspruch nehmen:
Cash-Pool-Träger: [●]
Ausführungsdatum: [●] (gemäß § 1 Abs. 3 S. 2 des Cash-Pool Vertrages)
Währung: [●]
Darlehenssumme: [●]
Wir werden die angeforderte Darlehenssumme im Falle Ihrer Einwilligung hierzu zum Ausführungsdatum von ihrem Konto [●], Kontonummer: [●], Bankleitzahl: [●], [●] auf folgendes Konto überweisen: [●], Kontonummer: [●], Bankleitzahl: [●], [●].
Mit freundlichen Grüßen
Anhang III
Anforderungsformular aus dem Cash-Pool Vertrag vom [●]
Von:
An:
Datum:
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieses Anforderungsformular basiert auf und unterliegt den Bestimmungen des Cash-Pooling-Vertrages vom [●], der unter anderem zwischen den in diesem Formular genannten Parteien geschlossen wurde.
Wir würden gerne ein Darlehen zu folgenden Konditionen in Anspruch nehmen:
Cash-Pool-Teilnehmer: [●]
Ausführungsdatum: [●] (gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 des Cash-Pool Vertrages)
Währung: [●]
Darlehenssumme: [●]
Bitte überweisen Sie den angeforderten Betrag zum Ausführungsdatum auf folgendes Konto: [●], Kontonummer: [●], Bankleitzahl: [●], [●].
Mit freundlichen Grüßen
Anhang IV
Aufnahmeformular für neue Cash-Pool-Teilnehmer aus dem Cash-Pool Vertrag vom [●]
Von:
An:
Datum:
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieses Anforderungsformular basiert auf und unterliegt den Bestimmungen des Cash-Pooling-Vertrages vom [●], der unter anderem zwischen den in diesem Formular genannten Parteien geschlossen wurde.
Der Cash-Pool-Träger beabsichtigt die [●] in den Cash-Pool aufzunehmen. Wir bitten Sie daher Ihre Zustimmung zu dieser Aufnahme zu erteilen. Wir erwarten Ihre schriftliche Zustimmung zur Aufnahme bis zum [●]. Sollte Ihre Zustimmung bis zu diesem Datum nicht erteilt sein, sind wir nicht befugt, die Aufnahme in den Cash-Pool durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen:
Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem MusterWIKI (Mitmach-Vorlagen). Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.
Nachfolgend können Sie die Vorlage "Cash Pool Vertrag Muster / Vorlage" kostenlos im .docx Format zur Bearbeitung in Word herunterladen.
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