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GbR Gesellschaftsvertrag Muster / Vorlage

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Beschreibung
Ein GbR Gesellschaftsvertrag, auch als BGB Gesellschaftsvertrag bekannt, regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Er legt unter anderem fest, welchen Zweck die Gesellschaft verfolgt, wie die Gewinne verteilt werden und wie Entscheidungen getroffen werden.

Die Bedeutung eines ausführlichen GbR Gesellschaftsvertrags

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine der am häufigsten gewählten Rechtsformen für kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland. Einer ihrer größten Vorteile ist die hohe Flexibilität, die sie bietet. Dies wird vor allem durch die Möglichkeit einer individuellen Gestaltung des Gesellschaftsvertrags erreicht.

Ein ausführlicher GbR Gesellschaftsvertrag ist essentiell, um die Beziehungen der Gesellschafter untereinander zu regeln und Rechtssicherheit zu schaffen. Er ermöglicht es den Gesellschaftern, von Beginn an klare Vereinbarungen zu treffen und Missverständnisse zu vermeiden.

Bestandteile eines GbR Gesellschaftsvertrags

Ein GbR Gesellschaftsvertrag sollte mindestens folgende Bestandteile enthalten:

  • Angaben zur Identität der Gesellschafter,
  • Angaben zum Gesellschaftszweck,
  • Regelungen zur Einlage der Gesellschafter,
  • Regelungen zur Geschäftsführung,
  • Regelungen zur Gewinn- und Verlustverteilung,
  • Regelungen zur Beschlussfassung,
  • Regelungen zur Beendigung der Gesellschaft und zur Liquidation.

Durch die genaue Definition dieser Punkte wird die Zusammenarbeit der Gesellschafter strukturiert und möglichen Konflikten vorgebeugt.

Rechtliche Grundlagen und Anpassung des GbR Gesellschaftsvertrags

Die Grundlage für den GbR Gesellschaftsvertrag bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die §§ 705 ff. BGB. Diese Paragraphen regeln die Grundsätze der GbR, lassen aber in vielen Punkten Spielraum für individuelle Vereinbarungen. Daher sollte der GbR Gesellschaftsvertrag immer an die speziellen Bedürfnisse der Gesellschafter und die Besonderheiten des konkreten Unternehmens angepasst werden.

Ausführlicher GbR Gesellschaftsvertrag als Mustervertrag

Ein Muster für einen ausführlichen GbR Gesellschaftsvertrag kann als Orientierungshilfe bei der Erstellung eines eigenen Vertrags dienen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein solches Muster immer an die konkreten Umstände des Einzelfalls angepasst und gegebenenfalls durch einen Rechtsanwalt überprüft werden sollte.

Eine individuelle Anpassung ist schnell und unkompliziert möglich.

Weitere Muster & Vorlagen, die von Interesse sein können:


 

Gesellschaftsvertrag

 

der [●] GbR

[Sitz der Gesellschaft]

-nachfolgend „Gesellschaft“ genannt-

 

 § 1

Sitz und Firma der Gesellschaft

1.  Die Firma der Gesellschaft lautet:

[●] GbR

2.  Sitz der Gesellschaft ist in [●].

3.  Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.     

4.  Das Geschäftsjahr entspricht einem Kalenderjahr.

 

§ 2

Gegenstand des Unternehmens

1.  Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist [●].

2.  Die Gesellschaft betätigt sich ferner in den mit dem Unternehmensgegenstand verwandten Bereichen und ist berechtigt, sich an anderen Firmen mit einem verwandten Unternehmensgegenstand zu beteiligen.

3.  Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Unternehmensgegenstand dienenden Maßnahmen zu treffen.

4.  Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.

 

§ 3

Gesellschafter

1.  Gesellschafter der Gesellschaft sind:

 

            Gesellschafter [●]                 

 

            Gesellschafter [●]                 

 

2.  Die Gesellschafter leisten folgende Einlagen:

 

Gesellschafter [●]                  Kapitaleinlage € [●]

 

Gesellschafter [●]                  Kapitaleinlage € [●]

 

§ 4

Geschäftsführung

1.  Die Geschäfte der Gesellschaft [führt der Gesellschafter [●]/ führen die Gesellschafter [●]]. Dies gilt sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis.

2.  [Die Geschäftsführer/der Geschäftsführer] wird von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

3.  Folgende Geschäfte bedürften der Zustimmung Gesellschafterversammlung:

[●]

 

§ 5

Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung

1. Die Beschlüsse der Gesellschaft werden unter Mitwirkung sämtlicher Gesellschafter gefasst (Gesellschafterversammlungsbeschlüsse).

2. Jeder Gesellschafter ist zur Einberufung der Gesellschafterversammlung berechtigt.

3. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, soweit sie ordnungsgemäß einberufen wurde und [●] % des Gesellschaftskapitals vertreten sind. Die ordnungsgemäße Einberufung erfolgt durch die schriftliche Ladung der Gesellschafter mit einer Frist von mindestens einer Woche. Bei einer nicht ordnungsgemäßen Einberufung ist die Gesellschaft beschlussfähig, wenn sämtliche Gesellschafter anwesend sind.

4. Die Gesellschafterversammlung wird durch einen Vorsitzenden geleitet. Den Vorsitz führt Gesellschafter [●].

5. Auf Verlangen eines Gesellschafters fertigt der Vorsitzende ein Protokoll der Gesellschafterversammlung an.

6.  Gesellschaftsbeschlüsse werden schriftlich gefasst.

7. Außerhalb einer Gesellschafterversammlung können die Gesellschafter Beschlüsse mit der Wirkung eines Gesellschafterversammlungsbeschlusses fassen, soweit sämtliche Gesellschafter damit einverstanden sind.

8.  Beschlüsse der Gesellschaft werden mit der einfachen Mehrheit ihrer Stimmen gefasst.

Es gilt die folgende Stimmenverteilung:

 

Gesellschafter [●]                  [●] Stimmen

 

Gesellschafter [●]                  [●] Stimmen

 

9. Änderungen dieses Vertrages, insbesondere Beschlüsse über die Auflösung der Gesellschaft und die Anteile am Gewinn und Verlust werden mit einer Mehrheit von [●] % der Stimmen gefasst.  

 

§ 6

Anteile am Gewinn und Verlust

1. Die Gesellschafter sind am Gewinn und Verlust der Gesellschaft entsprechend ihrer Anteile (Abs. 2) beteiligt.

2. Die Gesellschafter haben folgende Anteile am Gewinn bzw. Verlust der Gesellschaft:          

 

Gesellschafter [●]                  Anteil   [●] %

 

Gesellschafter [●]                  Anteil   [●] %

 

§ 7

Liquidation

Im Falle der Auflösung der Gesellschaft sind die Gesellschafter entsprechend ihrer Anteile (§ 6 Abs. 2) am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

 

§ 8

Schlussbestimmungen

1.  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder infolge Änderung der Gesetzgebung oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung unwirksam werden, so bleibt der Gesellschaftsvertrag im Übrigen wirksam.
Die Gesellschafter verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Gesellschaftsvertrag ist soweit dies zulässig vereinbart werden kann der Sitz der Gesellschaft.

 

[Ort, Datum]                                                                    [Ort, Datum]

 

______________________                                            _____________________

Unterschrift [Gesellschafter]                                         Unterschrift [Gesellschafter]

 

 




Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen:

Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem MusterWIKI (Mitmach-Vorlagen). Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.


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Mitwirkende/Autoren:
Zuletzt editiert von JuraForum.de-Redaktion, 05.12.2023 15:16




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