Gesellschaftsvertrag gemeinnützige GmbH
Bei einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welcher besondere Steuervergünstigungen gewährt werden.
Eine gGmbH kann von bestimmten Steuern ganz oder auch teilweise befreit werden, sofern ihre Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen der Gemeinnützigkeit genügen. Sämtliche von der gGmbH erwirtschafteten Gewinne müssen für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden und dürfen grundsätzlich nicht an die einzelnen Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das zuständige Finanzamt.
Die gGmbH ist keine eigene Gesellschaftsform. Sie unterliegt den Vorschriften des GmbHG, als auch denen des HGB. Auf die gemeinnützige Betätigung soll durch die Verwendung des kleinen Buchstabens „g“ vor der Bezeichnung „GmbH“ hingewiesen werden. Damit soll sie von auf Gewinn zielenden, unternehmerisch tätigen GmbHs unterschieden werden.
Die Satzung der gGmbH kann so gestaltet werden, dass eine Änderung des Gesellschaftszwecks nur unter besonderen Bedingungen möglich ist; die gGmbH kann somit, zumindest funktional, einer Stiftung angenähert werden, wobei aber das Stiftungsrecht hier zu keinem Zeitpunkt Anwendung findet.
Bei diesem Muster eines Gesellschaftsvertrages einer gemeinnützigen GmbH handelt es sich um einen GmbH Vertrag unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernissen der Gemeinnützigkeit, insbesondere im Hinblick auf den Gesellschaftszweck und der Tätigkeit der Gesellschaft.
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