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Vertrag über eine Arbeitsgemeinschaft (Arge)

Muster & Vorlagen | Vertrag prüfen lassen

Beschreibung
Ein Vertrag über eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) regelt den Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen zur gemeinsamen Durchführung eines bestimmten Projekts. Unsere Webseite bietet Ihnen ein Muster für einen solchen Vertrag kostenlos zum Download.

Der Vertrag über eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist ein rechtliches Dokument, das alle vertraglichen Regelungen für den Zusammenschluss zu einer ARGE enthält. Das Ziel einer ARGE besteht darin, ein im Vertrag genau beschriebenes Projekt eines bestimmten Auftraggebers erfolgreich abzuschließen. Der Vertrag regelt unter anderem den Namen und Sitz der ARGE, die interne Aufgaben- und Rollenverteilung, das zu entrichtende Honorar mit Kontoangabe und das Ausscheiden einer Vertragspartei.

Definition und Bedeutung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE)

Der Begriff "Arbeitsgemeinschaft" wird sowohl im zivilrechtlichen als auch im öffentlich-rechtlichen Kontext verwendet. Im öffentlich-rechtlichen Sinne sind vielen die ARGEn bekannt, die aus dem Arbeitsamt und Sozialamt bestehen und Empfänger von Hartz IV betreuen. Auch andere öffentlich-rechtliche Körperschaften können sich zu einer ARGE zusammenschließen. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgelegt.

Im zivilrechtlichen Bereich bezeichnet eine ARGE den Zusammenschluss verschiedener natürlicher oder juristischer Personen, wie Parteien, Unternehmen, Vereine oder andere Gruppen, um gemeinsam ein konkretes Projekt zu planen und durchzuführen. Dieser Zusammenschluss erfolgt in der Regel durch einen schriftlichen Vertrag über eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE).

Die ARGE unterscheidet sich von der Gründung einer Gesellschaft, obwohl sie in rechtlicher Hinsicht oft einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ähnelt. Die ARGE besteht jedoch nur für die Dauer des jeweiligen Projekts und wird nach Abschluss des Projekts aufgelöst.

Vorteile einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE)

Der Zusammenschluss zu einer ARGE bietet verschiedene Vorteile:

  • Nutzung von materiellen und immateriellen Ressourcen: Durch die gemeinsame Nutzung von Wissen, finanziellen Mitteln und Beziehungen können die Mitglieder der ARGE Synergieeffekte erzielen und das Projekt effektiver umsetzen.
  • Projektbezogene Zusammenarbeit: Die ARGE ermöglicht es den Mitgliedern, ihre individuellen Fähigkeiten und Fachkenntnisse in einem bestimmten Projekt einzubringen und so gemeinsam erfolgreich zu sein.
  • Flexibilität und zeitliche Begrenzung: Die ARGE besteht nur für die Dauer des jeweiligen Projekts und kann danach aufgelöst werden, was den Mitgliedern Flexibilität bietet.

Rechtslage und rechtliche Bestimmungen für Verträge über Arbeitsgemeinschaften (ARGE)

Die rechtlichen Bestimmungen für Verträge über Arbeitsgemeinschaften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Insbesondere die §§ 705 bis 740 BGB enthalten relevante Regelungen für die Bildung und Durchführung einer ARGE.

Es ist wichtig, dass der Vertrag über eine ARGE alle erforderlichen rechtlichen Aspekte und Bestimmungen berücksichtigt und den Interessen aller Vertragsparteien gerecht wird. Das Muster eines Vertrags über eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), das auf unserer Webseite zum Download bereitsteht, dient als Orientierungshilfe und kann an die individuellen Anforderungen angepasst werden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel lediglich informativen Charakter hat und keine rechtliche Beratung darstellt. Im Zweifelsfall sollten Sie sich bei der Erstellung eines Vertrags über eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten lassen.


 

ARGE-Vertrag

 

 

Zwischen

 

[●]

- nachfolgend „[●]“ genannt -

 

und

 

[●]

- nachfolgend „[●]“ genannt -

 

 

§ 1

Zweck und Dauer der Arbeitsgemeinschaft

 

1.         Die Parteien schließen sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen.

 

2.         Sinn und Zweck des Zusammenschlusses ist die Fertigstellung des folgenden Projekts:

 

[●]

(nachfolgend „Projekt“ genannt).

 

3.         Die Gemeinschaft besteht für die Dauer des Projekts.

 

 

§ 2

Name und Sitz der Arbeitsgemeinschaft

 

1.         Der Name der Arbeitsgemeinschaft lautet:            [●]

 

2.         Die Arbeitsgemeinschaft hat ihren Sitz in [●].

 

 

§ 3

Vertretung

 

1.         Die Arbeitsgemeinschaft tritt als eine Gemeinschaft auf.

 

2.        Die Arbeitsgemeinschaft wird nach Außen durch [●] vertreten. Die Vertretung zum Zweck des
Abschlusses und der Änderung von Verträgen, und andere Handlungen, die geeignet sind Verpflichtungen der Parteien zu begründen, bedürfen aber eines Gemeinschaftsbeschlusses.

 

3.         Der in § 3 Nummer 2 benannte Vertreter ist zugleich der Federführer der Arbeitsgemeinschaft.

 

4.         Das Amt des Federführers umfasst folgende Aufgaben:

 

[●].

 

5.         Der Federführer hat die übrigen Parteien über [●] unverzüglich und schriftlich zu informieren.

 

 

§ 4

Aufgabenverteilung

 

1.         Die Parteien übernehmen folgende Aufgaben und Verantwortungsbereiche:

 

            -           [●]:       [●]       

 

            -           [●]:       [●]

 

2.        Die Parteien verpflichten sich zu einer rücksichtsvollen und verantwortungsvollen Zusammenar- beit.

 

3.        Den Parteien ist es bei [●], die das gemeinsame Projekt betreffen, untersagt, nicht als Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft aufzutreten.

 

 

§ 5

Willensbildung und Beschlussfassung

 

1.         Die Willensbildung der Arbeitsgemeinschaft erfolgt erst nach Anhörung sämtlicher Parteien.          

 

2.        Ist eine einvernehmliche Entscheidung nicht zustande gekommen, so entscheidet die Mehrheit der
Parteien dieses Vertrages.

 

3.        Sollte eine Mehrheit nicht zustande kommen, so ist die Abstimmung mit der Maßgabe zu wiederho- len, dass [●] mindestens zwei Stimmen erhält.

 

4.         Folgende Beschlüsse bedürfen der Einstimmigkeit:

 

            [●].

 

5.         Folgende Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers:

 

            [●].

 

 

§ 6

Honorar

 

1.         Für das Honorar der Arbeitsgemeinschaft wird das folgende Konto eingerichtet:

 

            [●].

 

2.         Das Honorar der Arbeitsgemeinschaft ist ausschließlich mit Zahlung auf dieses Konto zu leisten.

 

3.         Für die Verteilung des Überschusses gilt die folgende prozentuale Beteiligung:

 

            - [●]:    [●]%

 

            - [●]:    [●]%

 

 

§ 7

Ausscheiden einer Partei

 

1.     Scheidet eine der Parteien aus der Arbeitsgemeinschaft aus, so bleiben die verbleibenden Partei- en an diesen Vertrag gebunden.

 

2.     Das freiwillige Ausscheiden bedarf der Zustimmung sämtlicher Parteien.

 

3.     Das unfreiwillige Ausscheiden erfolgt ausschließlich aus einem wichtigen Grund. Die Gründe
hierfür sind schriftlich darzulegen.

 

 

§ 8

Schlussbestimmungen

 

1.     Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen
der Schriftform. Auch eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

 

 

2.     Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam wer- den, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.

 

 

3.      Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Gemeinschaft.

 

 

 

 

[Ort, Datum]                                                           [Ort, Datum]

 

 

 

__________________                                          _________________

Unterschrift                                                             Unterschrift                                                              




Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen:

Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem MusterWIKI (Mitmach-Vorlagen). Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.


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Mitwirkende/Autoren:
Zuletzt editiert von JuraForum.de-Redaktion, 08.01.2024 17:25




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