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Tarifvertrag Verteilung der woechentlichen Arbeitszeit Brot- und Backwarenindus

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Beschreibung
Tarifvertrag über die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit vom 05.08.1980, allgemeinverbindlich ab 01.11.1981 


 

Tarifvertrag über die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit


§ 1 Geltungsbereich


1. räumlich:

für das Land Rheinland Pfalz;

2. fachlich:

für Betriebe und Betriebsabteilungen der Brot und Backwarenindustrie / des Brot und Backwarenvertriebs, sofern sie vom Bäckereiarbeitszeitgesetz erfasst werden, insbesondere für Mitglieder der Industrie und Handelskammern;

3. persönlich:

für alle Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden. Ausgenommen sind:

 

1. Vertreter juristischer Personen und Personengesellschaften;

 

2. Leitende Angestellte;

 

3. Angestellte mit Sonderverträgen.

§ 2 Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit der Arbeitnehmer wird mit Wirkung ab 1. November 1981, jedoch nicht vor der Allgemeinverbindlicherklärung, innerhalb der 6 Tage Arbeitswoche so verteilt, dass ein Werktag arbeitsfrei gewährt wird, wobei dafür nach Möglichkeit der Samstag oder der Montag vorgesehen sind.


§ 3 Ausnahmen

In Wochen, in denen ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag fällt, der nicht der arbeitsfreie Tag ist, entfällt der Anspruch auf den arbeitsfreien Tag entweder in dieser, der vorausgehenden oder folgenden Woche.
In diesen Fällen ist an dem an und für sich arbeitsfreien Tag der in Betracht kommenden Woche zu arbeiten.

§ 4 Allgemeinverbindlichkeit

Die Tarifvertragsparteien beantragen gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit dieses Tarifvertrages.


§ 5 In-Kraft-Treten

Dieser Tarifvertrag tritt am 1. November 1981 in Kraft, jedoch nicht vor Allgemeinverbindlicherklärung.
Er kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, erstmals jedoch zum 31. Dezember 1983.




Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen:

Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem MusterWIKI (Mitmach-Vorlagen). Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.


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Mitwirkende/Autoren:
Zuletzt editiert von JuraForum.de-Redaktion, 23.02.2024 12:13




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