Auflösung einer GbR mit Muster Vertrag (© MQ-Illustrations – stock.adobe.com)
Mustervertrag zur Auflösung einer GbR: Umfassend und individuell anpassbar
Hier finden Sie einen ausführlichen Mustervertrag für die Auflösung einer GbR (Auflösungsvertrag einer BGB-Gesellschaft), der bei Bedarf Regelungen über Nachschüsse, Verwertung und Verteilung des Gesellschaftsvermögens, Begleichung der Gesellschaftsschulden und vieles mehr enthält.
Inhaltsverzeichnis des GbR Auflösungsvertrages
- Präambel
- § 1 Auflösung
- § 2 Geschäftsführung
- § 3 Vertretungsmacht
- § 4 Rückgabe von Gegenständen
- § 5 Geistiges Eigentum
- § 6 Verwertung des Gesellschaftsvermögens
- § 7 Berichtigung der Gesellschaftsschulden
- § 8 Nachschusspflicht
- § 9 Zurückerstattung der Einlagen
- § 10 Verteilung des Überschusses
- § 11 Verteilung des Überschusses
- § 12 Schadensersatz
- Schlussbestimmungen
Auflösung einer GbR: Muster-Vertrag mit erläuternden Kommentaren
Der Mustervertrag enthält zu einzelnen Regelungen hilfreiche erläuternde Kommentare, die das Verständnis erleichtern. Zusätzlich steht Ihnen in unserer Vertragsdatenbank ein Ratgeber zur Verfügung, der die Rechtsfolgen der Kündigung bzw. Auflösung einer GbR im Detail erläutert und insbesondere erklärt, wie vorhandenes Vermögen aufzuteilen ist und wer Verbindlichkeiten zu tragen hat. Diesen Ratgeber finden Sie unter folgendem Link: Kündigung einer GbR.
Dokumenteigenschaften des Mustervertrages zur Auflösung einer GbR
- Anzahl der Seiten: 6
- Anzahl der Zeichen: 8.149
- Format: Microsoft Word (*.doc)
Auflösungsvertrag für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Zwischen den Gesellschaftern der [●] GbR
[●]
und
[●]
Präambel
Die Gesellschafter der [●] GbR (nachfolgend „die Gesellschaft“ genannt) [haben in der Gesellschafterversammlung vom [●] beschlossen, die Gesellschaft zum [●] (nachfolgend „Auflösungsdatum“ genannt) / beschließen hiermit einstimmig, die Gesellschaft zum [●] (nachfolgend „Auflösungsdatum“ genannt)] aufzulösen.
Der folgende Vertrag regelt abschließend die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander, insbesondere im Hinblick auf die Auflösung der Gesellschaft.
Dies vorausgeschickt vereinbaren die Gesellschafter folgendes:
§ 1 Auflösung
Die Gesellschaft wird zum Auflösungsdatum aufgelöst. Der Zweck der Gesellschaft wird geändert. Die Gesellschaft besteht fortan mit dem Zweck der Auseinandersetzung.
§ 2 Geschäftsführung
[Die Geschäftsführung zur Auflösung der Gesellschaft steht allen Gesellschaftern („Liquidatoren“) gemeinschaftlich zu. / Für die Beendigung der schwebenden Geschäfte wird die Geschäftsführung auf [●] (nachfolgend „Liquidator“ genannt) übertragen.
Für die Beendigung der schwebenden Geschäfte und für die dazu erforderliche Eingehung neuer Geschäfte gilt die Gesellschaft als fortbestehend, soweit der Gesellschaftszweck dies erfordert. Schwebende oder neue Geschäfte sind von [dem/den Liquidator/en] so zu führen, ...