Vereinbarung über ein Wettbewerbsverbot (© joyfotoliakid – stock.adobe.com)
Mustervertrag für Wettbewerbsverbote: Flexibel und anpassbar
Hier finden Sie einen Mustervertrag für die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbotes, der für verschiedene Vertragsparteien wie Geschäftsführer, Handelsvertreter, Gesellschafter und ähnliche verwendet werden kann. Entsprechende Hinweise zur Anpassung sind vorhanden.
Integration in Hauptverträge
Die Wettbewerbsverbotsklausel kann auch als Bestandteil des Hauptvertrages, wie beispielsweise des Geschäftsführervertrages oder des Handelsvertretervertrages, direkt in diese Verträge eingebaut werden.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Im Mustervertrag ist auch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vorgesehen, das nach der Kündigung des Hauptvertrages weiterhin Gültigkeit besitzt.
Vereinbarung über ein Wettbewerbsverbot
Zwischen
[●]
- nachfolgend „Unternehmer“ genannt -
und
[●]
- nachfolgend „Geschäftsführer“ genannt -
wird folgendes Wettbewerbsverbot vereinbart:
Präambel
Zwischen den Parteien besteht ein [●] vom [●] (nachfolgend „Hauptvertrag“ genannt). In Ergänzung dieses Vertrages vereinbaren die Parteien ein Wettbewerbsverbot wie folgt:
§ 1
Inhalt des Wettbewerbsverbotes
1. Dem Geschäftsführer ist es untersagt, während der Dauer dieses Vertrags und den auf den Monat der Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden 12 Kalendermonaten in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, das mit dem Unternehmer in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. In gleicher Weise und für dieselbe Dauer ist es dem Geschäftsführer untersagt, ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen. Wettbewerb in diesem Sinne ist nicht die Verwaltung eigenen Vermögens. [Dem Geschäftsführer bleibt es jedoch unbenommen, während der Dauer dieses Vertrags in Vertretungsorganen oder Aufsichtsgremien von Unternehmen tätig zu sein, die mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbunden sind.]“
2. Das Wettbewerbsverbot gilt nicht, wenn dieser Vertrag durch den Geschäftsführer berechtigterweise aus wichtigem Grund fristlos ...