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Lohntarifvertrag gewerbliche Arbeitnehmer Elektrohandwerke Hessen

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Beschreibung
Lohntarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer der Elektrohandwerke in Hessen vom 28.05.2002, allgemeinverbindlich ab dem 01.08.2002

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Lohntarifvertrag

für gewerbliche Arbeitnehmer der

Elektrohandwerke in Hessen;

vom 28. Mai 2002

gültig ab 1. August 2002

 

Zwischen dem

 

Fachverband elektro- und informationstechnische Handwerke Hessen

Frankfurt am Main

 

und der

 

Industriegewerkschaft Metall

Bezirksleitung Frankfurt am Main

 

wird nachstehender Tarifvertrag abgeschlossen:

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Dieser Tarifvertrag gilt:

1. räumlich: für das Land Hessen;

2. fachlich: für die Betriebe des Elektrotechniker-, Informationstechniker- (mit Ausnahme der früheren Büroinformationselektroniker) und Elektromaschinenbauerhandwerks;

3. persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer.

 

§ 2 Tariflöhne

 

1. Die Löhne werden ab 1. August 2002 um 2,5 % und ab 1. Juni 2003 um weitere 2,5 % erhöht.

2. Der Tariflohn (Ecklohn-Lohngruppe 6) beträgt ab 1. August 2002 11,59€, ab 1. Juni 2003 11,88 €.

3. Die übrigen Löhne errechnen sich nach dem vereinbarten Lohnschlüssel und sind in den beigefügten Lohntabellen festgelegt, die Bestandteil dieses Vertrages sind. Die in den beigefügten Lohntabellen aufgeführten Tariflöhne sind Mindestlöhne. Leistungszulagen können einzelvertraglich vereinbart werden.

 

 

 

 

 

§ 3 Inkrafttreten und Laufdauer

 

Dieser Tarifvertrag tritt am 1. August 2002 in Kraft und kann mit monatlicher Frist zum Monatsende, erstmals zum 31. Mai 2004, gekündigt werden. Mit Inkrafttreten dieses Vertrages tritt der Lohntarifvertrag vom 25. Mai 2000 außer Kraft.

Wiesbaden, den 28. Mai 2002

 

Fachverband elektro- und

informationstechnische Handwerke Hessen, Frankfurt am Main

gez. Harald Hart

 

Industriegewerkschaft Metall

Bezirksleitung Frankfurt a. Main

gez. Jürgen Leydecker

 

Lohntabelle

Für die gewerblichen Arbeitnehmer der Betriebe des Elektrotechniker-, Informationstechniker- (mit Ausnahme der früheren Büroinformationselektroniker) und Elektromaschinenbauerhandwerks Hessen

 

 

Vom 28. Mai 2002

gültig ab 1. August 2002

 

Lohngruppen

Euro/Stunde

Lohngruppe 1

8,69 €

Lohngruppe 2

9,27 €

Lohngruppe 3

9,85 €

Lohngruppe 4

10,43€

Lohngruppe 5

11,01 €

Lohngruppe 6

11,59€

Lohngruppe 7

12,75 €

Lohngruppe 8

13,91 €

Lohngruppe 9

15,07€

Vom 28. Mai 2002

gültig ab 1. Juni 2003

 

Lohngruppen

Euro /Stunde

Lohngruppe 1

8,91 €

Lohngruppe 2

9,50 €

Lohngruppe 3

10,10€

Lohngruppe 4

10,69 €

Lohngruppe 5

11,29 €

Lohngruppe 6

11,88€

Lohngruppe 7

13,07€

Lohngruppe 8

14,26 €

Lohngruppe 9

15,44€

 




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Mitwirkende/Autoren:
Zuletzt editiert von JuraForum.de-Redaktion, 23.09.2023 15:09




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