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Entgelttarifvertrag Baeckerhandwerk NRW

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Beschreibung
Entgelttarifvertrag für das Bäckerhandwerk in Nordrhein-Westfalen sowie rheinland-pfälzische Regierungsbezirke Koblenz und Trier vom 21.08.2006, allgemeinverbindlich ab dem 01.01.2007 Kategorie: Tarifvertrag {Tarifvertrag Entgelttarifvertrag Bäckerhandwerk NRW}


 

Entgelttarifvertrag für das Bäckerhandwerk in NRW und die ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier

vom 21. August 2006

 

Zwischen dem

Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks

und dem

Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe

- einerseits -

und der

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten,

Landesbezirk NRW

- andererseits -

wird folgender Entgelttarifvertrag abgeschlossen:

 

§ 1 Geltungsbereich

 

1. räumlich: Für das Land Nordrhein-Westfalen und die ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier.

 

2. fachlich: Für Betriebe, die das Bäckerhandwerk ausüben. Dabei handelt es sich um solche Betriebe, die überwiegend Brot, Brötchen, sonstiges Kleingebäck und Feinbackwaren aus Blätter-, Mürbe- und Hefeteig herstellen und/oder vertreiben. Dazu zählen ferner solche Betriebe, die in Verbindung mit den in Satz 2 bezeichneten überwiegenden Tätigkeiten auch Torten und Desserts herstellen und/oder vertreiben, also auch reine Verkaufsstellen für Backwaren.

 

3. persönlich: Für alle Arbeitnehmer/innen mit Ausnahme der Hausgehilfen/innen. Die in diesem Tarifvertrag verwendeten Sammelbezeichnungen wie z. B. Bäcker oder Fachverkäuferin im Bäckerhandwerk gelten für Frauen und Männer gleichermaßen und sind deshalb als geschlechtsneutral anzusehen.

 

 

 

§ 2 Entgeltgruppen

 

 

 

 

Basis

1.10.2006

1.7.2007

 

 

Euro

Euro

Euro

1

- Reinigungskräfte im Verkauf

1.202

1.226

1.248

2

- ungelernte Verkaufskräfte im 1. - 3. Jahr - Bedienung im Café + Gastro.-Bereich - Reinigungskräfte in Produktion, Versand und Verwaltung

1.258

1.283

1.306

3

- Bäckereifachverkäuferin im 1. + 2. Jahr - ungelernte Verkaufskräfte ab 4. Jahr

1.342

1.369

1.393

4

- Produktionshelfer im 1. + 2. Jahr - Versand-Helfer im 1. + 2. Jahr - ungelernte kfm. Angestellte in der Verwaltung

1.425

1.454

1.480

5

- Bäckereifachverkäuferin im 3. + 4. Jahr -ungelernte Verkaufskräfte ab 5. Jahr -Bäckerwerker im 1. + 2. Jahr - Produktions- & Versandhelfer im 3. + 4. Jahr - gelernte kfm. Angestellte in der Verwaltung im 1. + 2. Jahr

1.509

1.539

1.567

6

- Bäckergeselle im 1. + 2. Jahr - Betriebshandwerker im 1. + 2. Jahr - Köche im 1. + 2. Jahr - Bäckerwerker ab 3. Jahr - gelernte kfm. Angestellte in der Verwaltung im 3. + 4. Jahr - Produktions- und Versandhelfer ab 5. Jahr

1.643

1.676

1.706

7

- Bäckereifachverkäuferinnen ab dem 5. Jahr

1.677

1.711

1.741

8

- Kraftfahrer - gelernte kfm. Angestellte in der Verwaltung ab 5. Jahr

1.761

1.796

1.829

9

- Filialleitung mit 140 Wochenstunden pro Filiale - Kraftfahrer Klasse 2 (C) - Kraftfahrer mit Inkasso

1.802

1.838

1.871

10

- Bäckergesellen im 3. + 4. Jahr - Bertriebshandwerker im 3. + 4. Jahr - Köche im 3. + 4. Jahr

1.845

1.882

1.916

11

- Filialleitung mit 220 Wochenstunden pro Filiale - Bäckergesellen ab 5. Jahr - Köche ab 5. Jahr - Betriebshandwerker ab 5. Jahr

1.929

1.968

2.003

12

- gelernte kfm. Angestellte in der Verwaltung mit besonderen Aufgaben und Verantwortung

2.012

2.052

2.089

13

- verantwortlicher Ofenführer - verantwortlicher Teigmacher

2.133

2.176

2.215

14

- verantwortlicher Abteilungsleiter in der Produktion, in der Technik, im Versand

2.315

2.361

2.404

15

- Stundenkräfte (max. 15 Std./Wo.)

7,03

7,17

7,30

 

- Stundenkräfte mit fachbezogener Ausbildung (max. 15 Std/Wo.)

7,56

7,71

7,85

 

 

§ 3 Besitzstandswahrung

 

Sollte durch die Eingruppierung in diesen Entgelttarifvertrag eine Einkommensabsenkung eintreten, wird diese auf maximal drei Prozent begrenzt. Ein drei Prozent übersteigender Betrag wird als außertarifliche Zulage ausgewiesen. Eine entsprechende außertarifliche Zulage kann zukünftig zu einem Viertel (25 %) mit Entgelttariferhöhungen verrechnet werden.

Übertarifliche Lohn- und Gehaltszahlungen können auf diese tariflichen Vereinbarungen angerechnet werden.

 

§ 4 Inkrafttreten

 

Dieser Tarifvertrag tritt am 1.10.2006 in Kraft.

 

§ 5 Kündigung

 

Dieser Entgelttarifvertrag kann mit einer Frist von einem Monat erstmals zu 30.9.2008 von beiden Seiten gekündigt werden.

 

Protokollnotiz zum Entgelttarifvertrag für das Bäckerhandwerk in Nordrhein-Westfalen und den ehemaligen Regierungsbezirken Koblenz/Trier vom 21. August 2006

 

Bei der Umsetzung in den neuen Entgelttarifvertrag werden durch Betriebszugehörigkeit erworbene Eingruppierungsmerkmale bei bestehenden Arbeitsverhältnissen analog angewendet.

Die Regelungen zur Besitzstandswahrung in § 3 des Vertrages greifen nach übereinstimmender Auffassung der Tarifvertragsparteien für die in der folgenden Aufstellung aufgeführten Beschäftigungsgruppen:

 

Tätigkeit

alt

Lohn/Gehalt alt

Entgeltgruppe neu

Entgelt ab 1.10.2006

Entgelt ab 1.7.2007

verbleibende außertarifliche Zulage

Reinigungskräfte in Produktion, Versand, Verwaltung

ab 22. Lj.

1.306 Euro

2

1.292 Euro

1.313 Euro

7 Euro

ungelernte Verkaufskräfte ab 4. Jahr

 

1.445 Euro

3

1.429 Euro

1.438 Euro

45 Euro

Produktionshelfer im 1. + 2. Jahr

ab 20. Lj.

1.485 Euro

4

1.469 Euro

1.491 Euro

11 Euro

Produktionshelfer 1.- 2. Jahr

ab 22. Lj.

1.607 Euro

4

1.588 Euro

1.580 Euro

100 Euro

Bäckereifachverkäuferin 5. Jahr

 

1.606 Euro

5

1.588 Euro

1.604 Euro

37 Euro

Produktions- und Versandhelfer im 3. + 4. Jahr

nach 24 Mo

1.623 Euro

5

1.604 Euro

1.616 Euro

49 Euro

Produktions- und Versandhelfer 3. + 4. Jahr

nach 48 Mo

1.685 Euro

5

1.664 Euro

1.661 Euro

94 Euro

Produktions- und Versandhelfer 5. Jahr

 

1.743 Euro

6

1.724 Euro

1.742 Euro

36 Euro

Kraftfahrer

ab 21 Jahre

1.850 Euro

8

1.830 Euro

1.855 Euro

26 Euro

gelernte kfm Angestellte ab 5. Jahr

 

1.830 Euro

8

1.810 Euro

1.840 Euro

11 Euro

Kraftfahrer mit Inkasso

ab 21 J.

1.862 Euro

9

1.842 Euro

1.874 Euro

3 Euro

 




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Mitwirkende/Autoren:
Zuletzt editiert von JuraForum.de-Redaktion, 12.03.2024 17:38




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