JuraForum.de - Anwaltssuche mit Online-Rechtsberatung JURA-KI fragen!
Sie sind Anwalt?
Login Klappmenu

Urlaubsgeld Tarifvertrag Bekleidungsindustrie Hessen

Muster & Vorlagen | Vertrag prüfen lassen

Beschreibung
Urlaubsgeld-Tarifvertrag für Beschäftigte der Bekleidungsindustrie Hessen vom 21.05.1980, allgemeinverbindlich ab dem 01.05.1980 {Tarifvertrag Urlaubsgeldtarifvertrag Beschäftigte Bekleidungsindustrie Hessen}


 

Tarifvertrag

über die Gewährung von Urlaubsgeld

vom 21. Mai 1980

 

Zwischen dem

Verband der Bekleidungsindustrie Hessen e.V.

einerseits

und der

Gewerkschaft Textil-Bekleidung,

Bezirksleitung Frankfurt/Main,

andererseits

wird folgender Tarifvertrag abgeschlossen:

 

§ 1

 

Der Geltungsbereich des Tarifvertrages erstreckt sich:

 

1. räumlich: auf das Land Hessen,

2. fachlich: auf Betriebe der Bekleidungsindustrie sowie Betriebsabteilungen fachfremder Unternehmen, in denen Bekleidung industriell hergestellt wird,

Nicht erfasst werden:

a) Betriebe und Betriebsabteilungen, in denen eine andere tarifliche Regelung gilt oder nach § 4 Abs. 5 TVG nachwirkt;

b) Firmen, Betriebe und Betriebsabteilungen, die als Nachgeordnete Produktionsstufen einer tarifgebundenen textilindustriellen Firma angegliedert sind.

3. persönlich: für

a) gewerbliche Arbeitnehmer(innen),

b) kaufmännische und technische Angestellte sowie Meister(innen),

c) die in einem Ausbildungsverhältnis der Bekleidungsindustrie stehenden Personen.

 

 

§ 2

 

Unter Zugrundelegung der tarifvertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit erhalten alle Beschäftigten je Urlaubsjahr ein zusätzliches Urlaubsgeld.

Das tarifliche Urlaubsgeld erhöht sich ab dem Urlaubsjahr 1980 jeweils um den gleichen Prozentsatz wie der tarifliche Akkordrichtsatz der Lohngruppe IV im Lohntarifvertrag der hessischen Bekleidungsindustrie.

Die danach errechneten neuen Urlaubsgeldbeträge ergeben sich aus § 8 des jeweils gültigen Lohntarifvertrages.

Das Urlaubsgeld ist grundsätzlich bei Antritt des überwiegenden Teiles des Jahresurlaubs auszuzahlen.

 

§ 3

 

Im Übrigen sind bei der Durchführung dieses Tarifvertrages die §§ 3, 4, 5, 6 und 9 des unter dem 28. Mai 1979 abgeschlossenen Urlaubsabkommens analog anzuwenden.

 

§ 4

 

Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1980 in Kraft. Er ist mit zweimonatiger Frist, erstmals zum 30. April 1981, kündbar.

Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, während der Kündigungsfrist in Verhandlungen zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages einzutreten.




Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen:

Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem MusterWIKI (Mitmach-Vorlagen). Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.


Jetzt Vorlage kostenlos herunterladen

Nachfolgend können Sie die Vorlage "Urlaubsgeld Tarifvertrag Bekleidungsindustrie Hessen" kostenlos im .docx Format zur Bearbeitung in Word herunterladen.

urlaubsgeld-tarifvertrag-bekleidungsindustrie-hessen.docx herunterladen




Mitwirkende/Autoren:
Zuletzt editiert von JuraForum.de-Redaktion, 08.03.2024 11:53




Jetzt einen Vertrag durch einen Anwalt online auf JuraForum.de prüfen lassen
Stellen Sie hier Ihren zu prüfenden Vertrag ein
Vertrag prüfen
(Diese können Sie im nächsten Schritt ergänzen.)



Jetzt Rechtsfrage stellen


Jetzt Rechtsfrage stellen Datenschutz-Vorlagen Datenschutz-Vorlagen Generator

Neueintrag für Rechtsanwälte
Sichere & konforme Bezahlung
Bezahlmöglichkeiten


Weitere Muster & Vorlagen

© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.