JuraForum.de - Anwaltssuche mit Online-Rechtsberatung JURA-KI fragen!
Sie sind Anwalt?
Login Klappmenu

Tarifvertrag Sozialaufwanderstattung Baugewerbe Berlin

Muster & Vorlagen | Vertrag prüfen lassen

Beschreibung

 

Tarifvertrag über Sozialaufwandserstattung im Berliner Baugewerbe - gewerbliche Arbeitnehmer

vom 17. Dezember 2002

 

Zwischen der

Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V.,

Nassauische Straße 15, 10717 Berlin,

dem

Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg e.V.,

Karl-Marx-Straße 27, 14482 Potsdam,

dem

Landesverband Bauhandwerk Brandenburg und Berlin e. V.

Am Schragen 26, 14469 Potsdam

und der

Industriegewerkschaft Bauen - Agrar - Umwelt,

Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt am Main,

wird folgender Tarifvertrag geschlossen:

 

§ 1 Geltungsbereich

 

1. Räumlicher Geltungsbereich: Das Gebiet des Landes Berlin.

2. Betrieblicher Geltungsbereich: Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) in der jeweils geltenden Fassung fallen.

3. Persönlicher Geltungsbereich: Gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.

 

§ 2 Sozialaufwandserstattungssatz

 

1. Die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes erstattet dem Arbeitgeber neben ausgezahlten Urlaubsvergütungen und Lohnausgleichsbeträgen nach den Bestimmungen des VTV einen Zuschlag auf die ausgezahlten Beträge als Ausgleich für die von ihm zu leistenden Sozialaufwendungen (Sozialaufwandserstattungssatz). Der Sozialaufwandserstattungssatz beträgt 45 % auf die ausgezahlten Urlaubsvergütungen und 20 % auf die ausgezahlten Lohnausgleichsbeträge.

2. Sozialaufwandserstattung gemäß Abs. 1 wird auch auf Urlaubsvergütung gewährt, die von Betrieben mit Sitz im Land Berlin gezahlt wurde, aber im Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) aufgrund von Beschäftigungszeiten der Arbeitnehmer außerhalb des Landes Berlin erworben wurden. Die Sozialaufwandserstattung ist zurückzuzahlen, wenn nicht mindestens 9 Tage Urlaubsanspruch durch zusammenhängende Beschäftigungen in Berlin erworben wurden, bevor wieder eine Beschäftigung in einem Betrieb im übrigen Bundesgebiet, der unter den Geltungsbereich des BRTV fällt, aufgenommen wird. Darüber hinaus erfolgt keine Sozialaufwandserstattung für die Auszahlung von Urlaubsvergütungs-Teilansprüchen, die durch Beschäftigung im übrigen Bundesgebiet erworben wurden.

Betriebe aus dem übrigen Bundesgebiet erhalten für Urlaubsvergütungen, die auf Beschäftigungszeiten in Berliner Betrieben zurückgehen, keine Sozialaufwandserstattung.

Verlegt ein Betrieb seinen Sitz aus Berlin in das übrige Bundesgebiet ohne aus dem betrieblichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages auszuscheiden, so hat er Anspruch auf Sozialaufwandserstattung auf Urlaubsvergütungsansprüche der zu dieser Zeit Beschäftigten, so als ob diese zum Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes gewährt worden wären, soweit die Urlaubsvergütungsansprüche in diesem Betrieb vor der Verlegung des Sitzes zusammenhängend erworben wurden. Kein Anspruch besteht für die Arbeitnehmer, die bis zum Zeitpunkt der Verlegung aus dem Betrieb ausgeschieden sind.

 

3. Soweit Arbeitgebern für witterungsbedingten Arbeitsausfall nach § 4 Nr. 6.4 BRTV der Anspruch auf Entschädigung verfallener Urlaubsansprüche abgetreten wurde, erstattet die Sozialkasse den Arbeitgebern 45 % des Abtretungsbetrages als Sozialaufwandserstattung.

 

§ 3 Beitragshöhe und –Abführung

 

Der Beitrag zur Finanzierung der in § 2 geregelten Leistungen wird als Teil des Gesamtbeitrages nach den Bestimmungen des VTV erhoben.

§ 4 Verfallfrist

 

1. Die Ansprüche der Sozialkasse gegen den Arbeitgeber verfallen, wenn sie nicht innerhalb von vier Jahren seit Fälligkeit geltend gemacht worden sind. Für den Beginn der Frist gilt § 199 BGB entsprechend.

2. Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

 

§ 5 Rückforderung von Leistungen

 

Hat die Sozialkasse dem Arbeitgeber gegenüber Leistungen erbracht, auf die dieser zum Abrechnungszeitpunkt keinen Anspruch hatte oder die aufgrund unwahrer Angaben erfolgt sind, so ist die Sozialkasse berechtigt, diese zurückzufordern und hat für die Zeit zwischen Leistungsgewährung und Rückzahlung Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.

 

§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche der Sozialkasse gegen Arbeitgeber sowie für Ansprüche der Arbeitgeber gegen die Sozialkasse ist Berlin.

 

§ 7 Allgemeinverbindlicherklärung

 

Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, die Allgemeinverbindlicherklärung dieses Tarifvertrages unverzüglich zu beantragen.

 

§ 8 Inkrafttreten/Vertragsdauer

 

1. Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Juli 2003 in Kraft. Der Tarifvertrag kann mit einer Frist von 6 Monaten - jeweils zum 31. Dezember, erstmalig zum 31. Dezember 2004 - gekündigt werden.

2. Der Tarifvertrag über die Sozialaufwandserstattung im Berliner Baugewerbe vom 5. Dezember 1997 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2003 außer Kraft.




Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen:

Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem MusterWIKI (Mitmach-Vorlagen). Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.


Jetzt Vorlage kostenlos herunterladen

Nachfolgend können Sie die Vorlage "Tarifvertrag Sozialaufwanderstattung Baugewerbe Berlin" kostenlos im .docx Format zur Bearbeitung in Word herunterladen.

tarifvertrag-sozialaufwanderstattung-baugewerbe-berlin.docx herunterladen




Mitwirkende/Autoren:
Zuletzt editiert von JuraForum.de-Redaktion, 11.08.2023 14:56




Jetzt einen Vertrag durch einen Anwalt online auf JuraForum.de prüfen lassen
Stellen Sie hier Ihren zu prüfenden Vertrag ein
Vertrag prüfen
(Diese können Sie im nächsten Schritt ergänzen.)



Jetzt Rechtsfrage stellen


Jetzt Rechtsfrage stellen Datenschutz-Vorlagen Datenschutz-Vorlagen Generator

Neueintrag für Rechtsanwälte
Sichere & konforme Bezahlung
Bezahlmöglichkeiten

Weitere Muster & Vorlagen

© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.