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Beherbergungsvertrag Muster gratis als Download

Muster & Vorlagen | Vertrag prüfen lassen

Beschreibung
Ein Beherbergungsvertrag ist ein gemischter Vertrag, der hauptsächlich Elemente eines Mietvertrages enthält. Es handelt sich dabei um einen Vertrag, der geschlossen wird, wenn ein Gast gewerblich Unterkunft gewährt wird. Dieser Vertrag kann Elemente aus dem Mietrecht, dem Werksvertragsrecht, dem Dienstvertragsrecht und dem Kaufrecht enthalten.

Das Wesen des Beherbergungsvertrags

Ein Beherbergungsvertrag, wie er beispielsweise zwischen einem Hotelier und einem Gast geschlossen wird, ist ein schuldrechtlicher Vertrag. Er wird vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als ein sogenannter gemischter Vertrag definiert, was bedeutet, dass die von den Parteien jeweils geschuldeten Vertragsleistungen unterschiedlichen Vertragstypen entsprechen. Der Beherbergungsvertrag gehört zu den nicht besonders geregelten Verträgen und hat auch in mündlicher Form Gültigkeit.

Obwohl ein Beherbergungsvertrag auch mündlich abgeschlossen werden kann, ist es generell ratsam, ihn schriftlich festzuhalten. Eine schriftliche Bestätigung des Gastgebers bei der Buchung ist jedoch keine Voraussetzung für den Vertragsabschluss. In Fällen, in denen beispielsweise durch ein Touristikunternehmen Buchungen vorgenommen werden, bei denen die genaue Teilnehmerzahl noch nicht feststeht, handelt es sich noch nicht um einen Beherbergungsvertrag, sondern zunächst um einen Vorvertrag.

Elemente eines Beherbergungsvertrags

Ein Muster-Beherbergungsvertrag sollte alle relevanten Regelungen enthalten, die in Gasthäusern, Hotels, Pensionen etc. zwischen Betreiber (Gastgeber) und Gast getroffen werden sollten. Diese umfassen insbesondere:

  • Leistungspflichten des Gastgebers: Dies beinhaltet Aspekte wie Zimmer, Kategorie, Leistungsmerkmale und Verpflegung.
  • Pflichten des Gastes: Dazu gehören unter anderem das Entgelt, Schadensersatz bei Nichtantritt des gebuchten Aufenthaltes und Rücktritt.
  • Haftungsbeschränkungsvereinbarungen: Diese betreffen die Haftung des Gastgebers für aufbewahrte Sachen des Gastes.

Ein Beherbergungsvertrag Muster kann auf unserer Seite kostenlos heruntergeladen werden. Alle Bestandteile dieser Vorlage können individuell auf den Einzelfall angepasst und leicht modifiziert werden, da das Muster im WORD-Format bearbeitet werden kann.

Rechtliche Aspekte des Beherbergungsvertrags

Ein Beherbergungsvertrag ist, wie bereits erwähnt, ein gemischter Vertrag, der Elemente aus verschiedenen Rechtsbereichen enthält. Er wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zwar nicht explizit geregelt, doch finden die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts Anwendung. Insbesondere sind die Vorschriften über den Mietvertrag in § 535 ff. BGB sowie über den Werkvertrag in § 631 ff. BGB von Bedeutung.

Ein wesentlicher Aspekt im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag ist die sogenannte Vertragserfüllung. Hier ist der Gastgeber dazu verpflichtet, dem Gast die vereinbarte Leistung zu erbringen. Im Gegenzug ist der Gast dazu verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten können sowohl der Gast als auch der Gastgeber entsprechende Ansprüche geltend machen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Rücktrittsrecht des Gastes. Hier gelten je nach Vertragsinhalt unterschiedliche Regelungen. Grundsätzlich hat der Gast das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wobei dann jedoch unter Umständen Stornogebühren anfallen können.

Zudem sind im Beherbergungsvertrag oft Haftungsbeschränkungen vereinbart. Dabei handelt es sich um Klauseln, die die Haftung des Gastgebers für bestimmte Schäden begrenzen oder ausschließen. Solche Klauseln müssen jedoch den Anforderungen des § 307 BGB entsprechen, um wirksam zu sein.

Der Beherbergungsvertrag ist somit ein wichtiger Bestandteil im Bereich der gewerblichen Beherbergung. Er regelt die Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber und bietet beiden Parteien Rechtssicherheit. Auch wenn ein solcher Vertrag mündlich abgeschlossen werden kann, ist eine schriftliche Form empfehlenswert. Es empfiehlt sich, sich im Vorfeld über die rechtlichen Aspekte des Beherbergungsvertrags zu informieren und gegebenenfalls juristischen Rat einzuholen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.


 

Beherbergungsvertrag

 

 

Zwischen

 

[•]

- nachfolgend Gastgeber genannt -

 

und

 

[•]

- nachfolgend Gast genannt -

 

wird nachfolgender Vertrag geschlossen.

 

 

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie alle weiteren, für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen durch den Gastgeber. Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus den weiteren Bestimmungen dieses Vertrages.

 

§ 2 Pflichten des Gastgebers

Der Gastgeber ist verpflichtet, dem Gast in der Zeit vom [•] bis [•] [ein/zwei/drei oder andere Anzahl] [Zimmer/Suite] der von dem Gast gebuchten Kategorie bereitzustellen.

Der Gast bucht ein Zimmer folgender Kategorie mit folgenden Leistungsmerkmalen:

[•]

Zudem erhält der Gast folgende Verpflegung:

[keine/Frühstück/Halbpension in Form eines Frühstücks und Abendessen/Vollpension bestehend aus Frühstück, Mittag- und Abendessen].

Dem Gastgeber steht es frei, ein [Zimmer/Suite] höherer Qualität bereitzustellen, ohne dass es einer Zustimmung des Gastes bedarf.

Bei schuldhafter Nichtbereitstellung eines Zimmers ist der Gastgeber dem Gast gegenüber zum Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Beherbergungsentgelts verpflichtet, sofern dieses bereits entrichtet wurde.

 

§ 3 Pflichten des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, die vertragliche Leistung anzunehmen und das vereinbarte Entgelt für die Zimmerüberlassung sowie die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen.

Im Falle der Nichtannahme ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Die ersparten Aufwendungen betragen bei der vereinbarten Übernachtung ohne Verpflegung 10%, bei Übernachtung mit Frühstück 20 %, bei Halbpension 30 % und bei Vollpension 40 % des Beherbergungsentgelts.

Der Gast ist verpflichtet, den Gastgeber unverzüglich und unaufgefordert darüber in Kenntnis zu setzen, wenn der von ihm angestrebte Zweck des Aufenthaltes – sei es auf Grund seines politischen, religiösen oder sonstigen Charakters – dazu geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Gastgebers zu beeinträchtigen.

Hat der Gast eine Leistung erhalten und besteht ein Grund zur Reklamation, hat er diese unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen. Bei verzögerter Anzeige verwirkt der Gast seinen Anspruch auf Nacherfüllung oder Minderung.

 

§ 4 Bereitstellung der Zimmer

Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.

Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung stehen dem Gast die gebuchten Zimmer ab [•] Uhr des Anreisetages (Check-In-Time) zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.

Die Zimmerrückgabe hat bis spätestens [•] Uhr des Abreisetages (Check-Out-Time) zu erfolgen. Nach Absprache mit dem Gastgeber kann die Abreise bis [•] Uhr verlängert werden. In diesem Fall hat der Gastgeber das Recht, ein Entgelt in Höhe von [•] % des vereinbarten Beherbergungspreises verlangen.

Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu einem anderen, als den vereinbarten Zweck sind nur mit vorheriger Zustimmung des Gastgebers zulässig.

 

§ 5 Beherbergungsentgelt

In Ermangelung bereits getroffener anderweitiger Vereinbarungen, insbesondere in Ermangelung eines im Rahmen eines Pauschalreiseangebotes vereinbarten Entgeltes beträgt das Beherbergungsentgelt für die Leistungen gemäß § 2  € [•].

Das Beherbergungsentgelt ist bei Abreise fällig. Wird eine gesonderte Rechnungsstellung vereinbart, ist diese binnen 10 Tagen nach Zugang fällig. Darüber hinaus kann der Gastgeber die jeweils aufgelaufenen Forderungen jederzeit fällig stellen.

Bei Zahlungsverzug kann der Gastgeber die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens seitens des Gastgebers ist vorbehalten.

 

Bei Anreise entrichtet der Gast eine Vorauszahlung in Höhe von € [•]. Zudem hat der Gast bei Anreise eine gültige Kreditkarte vorzulegen. Der Gast willigt in die Speicherung der Kreditkartendaten und eine Deckungsanfrage ein. Wird die vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet oder keine Kreditkarte vorgelegt, so ist der Gastgeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall kann der Gastgeber Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Gast unter Abzug ersparter Aufwendungen geltend machen.

Eine Aufrechnung kann nur gegen unstreitige und rechtskräftige Forderungen des Gastes erfolgen.

 

§ 6 Verwahrung von Sachen des Gastes

Der Gastgeber bewahrt gefundene Sachen des Gastes 4 Wochen lang auf. Der Gastgeber haftet jedoch nicht für Beschädigung oder Untergang gefundener Sachen. Der Gast ist berechtigt, solche Sachen jederzeit bei dem Gastgeber herauszuverlangen. Verlangt der Gast die Zusendung gefundener Sachen, geschieht dies auf Kosten des Gastes. Nach Ablauf von 4 Wochen darf der Gastgeber die Sachen vernichten oder an Dritte veräußern. Im Falle der Veräußerung hat er dem Gast den Veräußerungserlös abzüglich seiner Aufwendungen herauszugeben, wenn der Gast sein Eigentum an der gefundenen und veräußerten Sache zweifelsfrei nachweist.

 

§ 7 Rücktritt

Der Rücktritt des Gastes von diesem Vertrag bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Erfolgt diese nicht, hat der Gast das vereinbarte Beherbergungsentgelt auch dann zu zahlen, wenn er die vertraglich vereinbarte Leistung nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht, wenn der Gastgeber es schuldhaft unterlassen hat, eine Zustimmung zu erteilen. Der Gastgeber kann die Zustimmung nur unter Rücksichtnahme auf die Interessen des Gastes verweigern.

Ein Zahlungs- oder Schadensersatzanspruch des Gastgebers entsteht nicht, wenn ein kostenloser Rücktritt vereinbart wurde und der Gast innerhalb des vereinbarten Termins den Rücktritt erklärt hat.

Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Gastgeber neben dem Abzug ersparter Aufwendungen etwaige Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anzurechnen.

Der Gastgeber kann einen aus dem Rücktritt entstandenen Schaden pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, das kein Schaden entstanden ist oder der dem Gastgeber entstandene Schaden niedrigen ist, als die geforderte Pauschale.

Der Gastgeber ist nur beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigen Grundes zum Rücktritt berechtigt. Diese liegt insbesondere vor, wenn

  1. höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  2. seitens des Gastgebers ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Gast den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit oder das Ansehen des Gastgebers in der Öffentlichkeit gefährden können, oder
  3. der Gast irreführende oder falsche Angaben zu seiner Person oder anderen wesentlichen Tatsachen macht.

Bei einem berechtigten Rücktritt seitens des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

§ 8 Haftungsbeschränkung und Verjährung

Der Gastgeber haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung des Gastgebers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Körpers, der Gesundheit und des Lebens, hierbei ist die Haftung in jedem Fall unbeschränkt. Auch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist die Haftung weder beschränkt noch ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Gastgebers.

Stellt der Gastgeber dem Gast einen Stellplatz  zur Verfügung, wird hierdurch kein Verwahrungsverhältnis begründet, ungeachtet dessen, ob diese Zurverfügungstellung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Für etwaige Schäden übernimmt der Gastgeber keine Haftung.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbaren und unmittelbaren Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Die Ansprüche des Gastes verjähren nach einem Jahr ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gastgebers.

Ist oder wird eine Bestimmung in diesen Vertrages unwirksam oder anfechtbar, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche setzen, die wirksam ist und dem am nächsten kommt, was die Parteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand ist [•], sofern der Gast Kaufmann ist.

 

 

[Ort][•]                                                            den[•]

 

 

………………………………                                      ……………………………… 

[Unterschrift des Gastgebers]                                  [Unterschrift des Gastes]




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Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem MusterWIKI (Mitmach-Vorlagen). Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.


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Mitwirkende/Autoren:
Zuletzt editiert von JuraForum.de-Redaktion, 12.12.2023 13:15




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