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BeschreibungTarifvertrag 2004 - 2006 über Ausbildungsvergütungen für Lehrlinge (Auszubildende) im Maler- und Lackiererhandwerk des Saarlandes
vom 1. Oktober 2004
Zwischen dem
Maler- und Lackiererinnung des Saarlandes
Konrad-Zuse-Str. 4, 66115 Saarbrücken
und der
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
Bundesvorstand,
Olaf-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt am Main
wird folgender Tarifvertrag geschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
1. Räumlich: Das Gebiet des Saarlandes.
2. Fachlich: Alle Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen des Maler- und Lackiererhandwerks sowie selbständige Betriebsabteilungen in fachfremden Betrieben.
3. Persönlich: Alle Lehrlinge (Auszubildende), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben bzw. versicherungsfrei sind.
§ 2 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, ausschließlich der Pausen, beträgt 40 Stunden.
§ 3 Ausbildungsvergütungen
1. Die Vergütungen für Auszubildende betragen ab 1. Oktober 2004 bis 31. Juli 2006:
im 1. Ausbildungsjahr 393,00
im 2. Ausbildungsjahr 430,00
im 3. Ausbildungsjahr 555,50
2. Der Auszubildende kann vom Arbeitgeber einseitig die befristete Kürzung seiner tariflichen Vergütung verlangen, wenn dadurch für den Auszubildenden direkte oder indirekte materielle Einbußen aufgrund anderer, z. B. gesetzlicher, Regelung vermieden werden können.
§ 4 Laufzeit
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Oktober 2004 in Kraft. Er kann mit 2-monatiger Frist, erstmals zum 31.7.2006, gekündigt werden.
Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, nach Aufkündigung des Vertrages unverzüglich in Verhandlungen einzutreten.
Zwischen den Tarifvertragsparteien besteht Einigkeit darüber, für diesen Tarifvertrag die Allgemeinverbindlichkeit zu beantragen.
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