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Zusatztarifvertrag Schneid- u. Besteckwarenherstellung Solingen

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Beschreibung
Zusatztarifvertrag für die Berechnung des Tagessatzes bei Kurzarbeitergeldbezug in der Schneid- und Besteckwarenherstellung Solingen vom 16.02.1988, allgemeinverbindlich ab dem 01.05.1987 {Tarifvertrag Zusatztarifvertrag Berechnung Tagessatz Schneid- Besteckwarenherstellung Solingen}


 

Zusatztarifvertrag

zum Rahmentarifvertrag § 12 Abs. 2, Ziff. 2, Tarifvertrag über Urlaubsgewährung § 5 Ziff. 1, Tarifvertrag über Gewährung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens § 4 Ziff. 1, Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen § 3 Ziff. 3 für die Berechnung des Tagessatzes bei Kurzarbeitergeldbezug

vom 16. Februar 1988

 

Zwischen dem

Arbeitgeberverband Solingen e.V.

einerseits

 

und der

Industriegewerkschaft Metall für die Bundesrepublik Deutschland,

Bezirksleitung Hagen,

andererseits

 

wird folgender Tarifvertrag abgeschlossen:

 

§ 1

 

Der Tarifvertrag gilt:

a) räumlich: Für das Stadtgebiet Solingen

b) fachlich: Auf Seiten der Auftraggeber für alle zur Bearbeitung in Heimarbeit ausgegebenen Schneidwaren und Bestecke, auf Seiten der Hausgewerbetreibenden und Heimarbeiter für alle an Schneidwaren und Bestecken ausgeführten Arbeiten soweit tarifvertragliche Entgeltverzeichnisse bestehen.

 

§ 2

 

Sollte im Berechnungsjahr (1.5. des Vorjahres bis 30.4. des laufenden Jahres) der Heimarbeiter Kurzarbeitergeld bezogen haben, ist bei der Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes der in dem entsprechenden Gewährungszeitraum ermittelte Vollohn, der auch zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge zugrunde gelegt wird, an Stelle des Kurzlohnes einzusetzen.

 

§ 3

 

Dieser Tarifvertrag gilt erstmalig für das Berechnungsjahr 1.5.1987 - 30.4.1988.

 

§ 4

 

Dieser Tarifvertrag ist kündbar mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende.




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Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem MusterWIKI (Mitmach-Vorlagen). Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.


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Mitwirkende/Autoren:
Zuletzt editiert von JuraForum.de-Redaktion, 17.08.2023 14:54




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