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BeschreibungTarifvertrag über Jubiläumszuwendungen
vom 7. Juli 1982
i.d.F. vom 11. April 1991
Zwischen dem
Landesinnungsverband Rheinland des Friseurhandwerks,
und der
Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr
Bezirksverwaltung Rheinland-Pfalz, Mainz,
wird folgender Tarifvertrag abgeschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt:
a) räumlich: für die Handwerkskammerbezirke Rheinhessen, Koblenz und Trier
b) fachlich für sämtliche Betriebe des Herren-, Damen- und Theaterfriseurgewerbes
c) persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer.
§ 2 Jubiläumszuwendungen
Der Arbeitnehmer erhält eine Jubiläumszuwendung bei Vollendung einer Betriebszugehörigkeit von
10 Jahren in Höhe von 600,- DM
25 Jahren in Höhe von 1.200,- DM
40 Jahren in Höhe von 2.400,- DM.
§ 3 Inkrafttreten, Laufdauer
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Oktober 1982 in Kraft. Er kann mit Monatsfrist gekündigt werden. Bei Nichtkündigung verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein Vierteljahr.
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