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Entgelttarifvertrag Wach- u. Sicherheitsgewerbe Thueringen

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Beschreibung
Entgelttarifvertrag einschl. Ausbildungsvergütung sowie Anhang Feuerwehr und Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen des Wach- und Sicherheitsgewerbes Thüringen vom 23.11.2006, allgemeinverbindlich ab dem 01.06.2007 {Tarifvertrag Entgelttarifvertrag Wach- Sicherheitsgewerbe Thüringen}


 

Entgelttarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Thüringen

vom 23. November 2006

 

Zwischen dem

Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V.,

Landesgruppe Thüringen

 

sowie

dem TWSU Landesverband Thüringer Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V.

 

- einerseits -

 

und der

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD),

Bundesverband, München

 

- andererseits -

 

wird folgender Entgelttarifvertrag abgeschlossen:

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Dieser Tarifvertrag gilt:

 

1. räumlich: für den Freistaat Thüringen

2. fachlich: für alle in Thüringen tätigen Betriebe des Wach- und Sicherheitsgewerbes sowie alle in Thüringen befindlichen Objekte

3. persönlich: Betrieben des Wach- und Sicherheitsgewerbes, die im räumlichen und fachlichen Geltungsbereich beschäftigt sind.

Alle Berufsbezeichnungen gelten für weibliche und männliche Arbeitnehmer.

 

§ 2 Entgelttarifsätze

 

§ 2.1 Löhne

 

Neu Eingestellte während der Probezeit ab 1.1.2007 in € Ab 1.1.2007 in €

 

I. Revierwachdienst

1. Wachkraft im Revier/Streifendienst, Kontrollrunden innerhalb von Objekten, Schließdienste, Alarmverfolgung, Aufzugsbefreiung 4,81 4,96

 

II. Separatwachdienst

1. Wachkraft, Überprüfung der Zugangsberechtigung, Kontrollrunden innerhalb von Objekten, Parkplatzbewachung, Standbewachung, Baustellenbewachung, Schließdienste, Ein- und Ausgangskontrollen, Telefondienste und -vermittlung, Kassieren, Monitorüberwachung, Ordnungsdienst, Überwachung von An- und Auslieferungen, Wiegetätigkeit, Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen, Empfangsdienst, Werkschutz 4,35 4,53

2. Wachkraft im Werkschutzdienst, die auf besonderen Objekten mit besonderen Aufgaben betraut ist und auf Forderung des Auftraggebers eine IHK-Prüfung gemäß Prüfungsordnung ablegen muss, und/oder mit der der Einsatz im Werkschutzdienst arbeitsvertraglich vereinbart worden ist nach Ablegung einer Prüfung gemäß Prüfungsordnung einer IHK 6,03 6,40

3. Wachkraft bei Objekten der Bundeswehr

a) im 24-Stunden-Dienst 4,67 5,05

b) übriger Wachdienst 4,90 5,28

 

4. Wach- und Kontrollpersonal im Veranstaltungsdienst

a) Kassendienst 4,34 4,51

b) Absperr- und Kontrolldienst auf Ausstellungen, Messen, bei Sportveranstaltungen und dgl. 4,34 4,51

 

5. Wachkraft in betriebseigenen Notrufzentralen 5,41 5,58

6. Kaufhaus-Detektiv 5,85 6,03

 

III. Öffentliche Verkehrsmittel

1. Fahrausweisprüfer 4,49 4,70

2. Beschäftigte in der Bewachung in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs 4,82 4,97

 

IV. Sicherheitstransport und Kurierdienst

1. Kurierfahrer und Belegtransporteur 4,86 5,02

2. Fahrer und Begleiter von Geld- und Werttransporten 6,17 6,36

3. Geldbearbeiter (Papier-/Hartgeld), Geld- und Belegbearbeitung 4,44 4,60

 

V. Feuerwehrdienst im 8 - 12 Stundendienst

1. Feuerwehrmann 6,18 6,34

2. stv. Gruppenführer 6,59 6,78

3. Gruppenführer 6,90 7,09

 

§ 2.2 Gehälter

 

Ab dem 1.1.2007 werden Arbeitnehmer/Innen im Angestelltenverhältnis bzw. bei Angestelltentätigkeiten folgende Monatsgehälter gezahlt. Die Entlohnungsgrundlage ist die 40-Stunden-Woche. Für die Entlohnung der Mehrarbeit wird der Divisor 173 angewendet.

1. Angestellte ohne kaufmännische oder technische Ausbildung mit einfachen Tätigkeiten 1.133,00 Euro

2. Angestellte ohne kaufmännische oder technische Ausbildung mit selbstständigen Tätigkeiten 1.277,20 Euro

3. Angestellte mit einer kaufmännischen oder technischen Ausbildung oder gleichwertigen Tätigkeiten 1.447,15 Euro

4. Angestellte mit einer kaufmännischen oder technischen Ausbildung oder gleichwertigen Tätigkeiten mit gründlichen Fachkenntnissen und selbstständiger Tätigkeit 1.663,45 Euro

 

§ 2.3 Ausbildungsvergütungen (Fachkraft für Schutz und Sicherheit)

 

1. Ausbildungsjahr 350,00 Euro

2. Ausbildungsjahr 375,00 Euro

3. Ausbildungsjahr 400,00 Euro

 

§ 3 Zulagen

 

1. Hundeführer in zivilen oder militärischen Objekten erhält pro Stunde 0,25 Euro

2. Wach-/Schichtführer in zivilen oder militärischen Objekten erhält pro Stunde 0,35 Euro

3. Oberwachkraft/Springer erhält pro Stunde

0,30 Euro

 

§ 4 Ausschlussfristen

 

1. Sämtliche gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen beiderseits drei Monate nach Fälligkeit, von oder gegen ausgeschiedene Arbeitnehmer einen Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern sie nicht vorher unter Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht worden sind.

2. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird.

3. Von dieser Ausschlussfrist werden jedoch Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen beruhen, nicht erfasst.

 

§ 5 Schlussbestimmung

 

1. Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

2. Der Tarifvertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten, erstmals zum 30. Juni 2008 gekündigt werden.

 

Anhang zum Entgelttarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Thüringen

 

Zwischen dem

Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V.,

Landesgruppe Thüringen,

 

sowie

dem TWSU Landesverband Thüringer Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V.

 

- einerseits -

 

und der

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD), Bundesverband, München

 

- andererseits -

 

wird folgender Tarifvertrag abgeschlossen:

 

§ 1 Geltungsbereich

 

1. räumlich:

für den Freistaat Thüringen

2. fachlich:

für alle in Thüringen tätigen Betriebe des Wach- und Sicherheitsgewerbes sowie alle in Thüringen befindlichen Objekte

3. persönlich:

für alle Arbeitnehmer, mit Ausbildungsstand Freiwillige Feuerwehr und/oder hauptamtlicher Tätigkeit in einer Feuerwehr mit Status einer Nebenberuflichen Feuerwehr, die ständig oder zeitweise im 24-Stunden-Dienst eingesetzt sind.

Alle personenbezogenen Begriffe gelten für weibliche und männliche Arbeitnehmer.

 

§ 2 Löhne

 

Die Löhne sind in Anlage 1 zu diesem Tarifvertrag abschließend geregelt.

 

§ 3 Zuschläge

 

Die Zuschläge erfolgen gemäß den Regelungen im jeweils gültigen Manteltarifvertrag.

 

§ 4 Ausschlussfristen

 

1. Sämtliche gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen beiderseits drei Monate nach Fälligkeit, von oder gegen ausgeschiedene Arbeitnehmer einen Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern sie nicht vorher unter Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht worden sind.

2. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird.

3. Von dieser Ausschlussfrist werden jedoch Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen beruhen, nicht erfasst.

 

§ 5 Schlussbestimmungen

 

1. Dienstleistungen, die nicht in diesem Tarifvertrag aufgeführt sind, werden nach üblichen Branchentarifverträgen entlohnt.

2. Der Tarifvertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten, erstmals zum 30. Juni 2008, gekündigt werden.

3. Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass Teile des Tariflohnes für die Altersvorsorge genutzt und abgeführt werden können.

4. Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

5. Für nicht in diesem Tarifvertrag geregelte Bereiche gelten die Bestimmungen der Flächentarifverträge des Wach- und Sicherungsgewerbes.

 

Anlage 1 Vergütung für Feuerwehr-Mitarbeiter im 24-Stunden-Dienst

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Tarifvertrages zwischen Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V., Landesgruppe Thüringen und des TWSU Landesverband Thüringer Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V., sowie der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD), Bundesverband, und regelt die Vergütung von Feuerwehr-Mitarbeitern und deren Zuschläge gem. Lohngruppe Feuerwehrmann und Gruppenführer.

Vergütung pro geleistete 24-Stunden-Schicht

 

Nach der Probezeit In der Probezeit

Grundvergütung in Euro je Geleistete 24-Stunden-Schicht

Feuerwehrmann 108,42 Euro 97,50 Euro

Gruppenführer 121,09 Euro 108,94 Euro

 

 

 

 

 

Zuschläge

 

Werktag-Zuschlag

Für alle 24-Stunden-Schichten an einem Werktag von Mo. - Fr. (Beginn: 06:00 Uhr an diesem Tag bis 06:00 Uhr des Folgetages)

Feuerwehrmann 1,84 Euro 1,68 Euro

Gruppenführer 2,03 Euro 1,85 Euro

 

Samstag-Zuschlag

Für alle 24-Stunden-Schichten an einem Werktag, der ein Samstag ist (Beginn: 06:00 Uhr an diesem Tag bis 06:00 Uhr des So.)

Feuerwehrmann 4,92 Euro 4,45 Euro

Gruppenführer 5,47 Euro 4,95 Euro

 

Sonntag-Zuschlag

Für alle 24-Stunden-Schichten an einem Sonntag (Beginn: 06:00 Uhr an diesem Tag bis 06:00 Uhr des Mo.)

Feuerwehrmann 31,42 Euro 28,25 Euro

Gruppenführer 35,09 Euro 31,57 Euro

 

Feiertagzuschlag I:

Für alle 24-Stunden-Schichten an einem Feiertag, der auf einen Montag - Freitag fällt (Beginn: 06:00 Uhr an diesem Tag bis 06:00 Uhr des Folgetages)

Feuerwehrmann 70,22 Euro 63,16 Euro

Gruppenführer 78,43 Euro 70,57 Euro

 

Feiertagzuschlag II:

Für alle 24-Stunden-Schichten an einem Feiertag, der auf einen Samstag fällt (Beginn: 06:00 Uhr an diesem Tag bis 06:00 Uhr des Sonntages)

Feuerwehrmann 73,30 Euro 65,93 Euro

Gruppenführer 81,87 Euro 73,66 Euro

 

Feiertagzuschlag III:

Für alle 24-Stunden-Schichten an einem Feiertag, der auf einen Sonntag fällt (Beginn: 06:00 Uhr an diesem Tag bis 06:00 Uhr des folgenden Montages)

Feuerwehrmann 70,22 Euro 63,16 Euro

Gruppenführer 78,43 Euro 70,57 Euro

Mehrarbeit

Pro Schicht ab der 14. Feuerwehrschicht (24-Std.-Schicht) innerhalb eines Kalendermonats, sofern alle Schichten angeordnet und auch tatsächlich geleistet worden

Feuerwehrmann 23,00 Euro

Gruppenführer 25,00 Euro

 

Die Zuschlagsregelung ist abschließend. Darüber hinaus werden keine weiteren Zuschläge gewährt.

Alle geregelten Vergütungsbeträge sind Bruttobeträge, ggf. abzüglich anfallenden Steuern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Anhang Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen

zum Entgelttarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Thüringen vom 23. November 2006

 

A. Tariflicher Stundengrundlohn

 

1. Für das Jahr 2007

- Servicetätigkeiten 5,10 Euro

- Tätigkeiten gemäß § 8 und 9 Luftsicherheitsgesetz 6,40 Euro

- Tätigkeiten gemäß § 5 Luftsicherheitsgesetz in der Probezeit 7,80 Euro

- Tätigkeiten gemäß § 5 Luftsicherheitsgesetz nach der Probezeit 8,30 Euro

 

2. Für das Jahr 2008

- Servicetätigkeiten 5,20 Euro

- Tätigkeiten gemäß § 8 und 9 Luftsicherheitsgesetz 6,40 Euro

- Tätigkeiten gemäß § 5 Luftsicherheitsgesetz in der Probezeit 8,20 Euro

- Tätigkeiten gemäß § 5 Luftsicherheitsgesetz nach der Probezeit 8,70 Euro

 

3. Zulage

Für beide Jahre eine Zulage für die Personen- und Warenkontrolle in Höhe von 1,50 Euro

 




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Zuletzt editiert von JuraForum.de-Redaktion, 26.02.2024 10:23




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