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BeschreibungLohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Schleswig-Holstein
vom 7.Oktober 2005
Zwischen dem
Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V.,
Landesgruppe Schleswig-Holstein
- einerseits -
und der
Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di),
Landesbezirk Nord
- andererseits -
wird folgender Lohntarifvertrag abgeschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt:
räumlich: für das Bundesland Schleswig-Holstein
fachlich: für alle Betriebe des Wach- und Sicherheitsgewerbes, für alle Betriebe, die Kontroll- und Ordnungsdienste betreiben, für alle Bewachungsobjekte und Dienststellen, die in Schleswig-Holstein liegen, ansässig oder tätig sind bzw. für alle in den Landesgrenzen erbrachten Dienstleistungen, sowie für Geld- und Wertdienste, die im Bundesland Schleswig-Holstein durchgeführt werden, unabhängig vom Sitz des beauftragten oder erbringenden Betriebes oder Unternehmens.
persönlich: für alle in Schleswig-Holstein eingesetzten und beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer.
Alle personenbezogenen Begriffe in diesem Vertrag gelten für weibliche und männliche Arbeitnehmer gleichermaßen, soweit der Begriff auf sie zutrifft. Aus Gründen der Vereinfachung sind alle Begriffe im maskulin gehalten.
§ 2 Lohnsätze
I. Interventions- / Revierdienst Lohn in Euro ab 1.11.2005 ab 1.1.2007
1. Wachmann
Stundengrundlohn 6,70 6,80
Zulage 0,15 0,15
6,85 6,95
2. Streifenwagenfahrer
Stundengrundlohn 7,50 7,60
Zulage 0,15 0,15
7,65 7,75
3. Alarmfahrer im Funkwageneinsatz
Stundengrundlohn 7,60 7,70
Zulage 0,15 0,15
7,75 7,85
4. Oberwachmann (als Springer vorgesehen)
es werden Löhne gem. Ziffer 1. und 2. gezahlt zzgl. je Stunde zum Stundengrundlohn 0,26 0,26
II. Objektschutzdienst / Separatwachdienst
1. Wachmann
Stundengrundlohn 5,30 5,45
Zulage 0,15 0,15
5,45 5,60
2. Standosten mit Sonderaufgaben und Erschwernissen bei zusätzlicher Dienstleistung zur eigentlichen Wachtätigkeit sowie Werkschutzfachkraft / Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft vor dem Ausbildungsabschluss
Stundengrundlohn 5,41 5,56
Zulage 0,15 0,15
5,56 5,71
3.a) Wachmann im Werkschutzdienst, der auf besonderen Objekten mit besonderen Aufgaben betraut ist und auf Forderung des Auftraggebers eine IHK - Prüfung Werkschutzfachkraft / Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft / Fachkraft für Schutz und Sicherheit gem. Prüfungsordnung abgelegt hat
Stundengrundlohn 8,00 8,95
Zulage 0,15 0,15
8,15 8,20
b) Wachführer im Werkschutzdienst
Zulage je geleisteter Stunde zum Stundengrundlohn
0,51 0,51
4.1a) Wachmann im Auftrag der Bundeswehr
Stundengrundlohn 6,63 6,77
Zulage 0,15 0,15
6,78 6,92
b) Wachmann im Auftrag der Bundeswehr bei Schichten unter 24 Stunden
Stundengrundlohn 7,48 7,64
Zulage 0,15 0,15
7,63 7,79
c) Wachführer im Auftrag der Bundeswehr bei Schichten unter 24 Stunden
Stundengrundlohn 7,63 7,79
Zulage 0,15 0,15
7,78 7,94
d) Wachpersonal im Auftrag der Bundeswehr, das als Streifenposten mit Wachbegleithund eingesetzt ist, erhält auf den Stundengrundlohn eine Zulage von 0,51 0,51
4.2a) Eingreifkräfte im Betreibermodell
Stundengrundlohn 7,84 8,00
Zulage 0,15 0,15
7,99 8,15
b) Konsolenbediener / Wachschichtführer im Betreibermodell
Stundengrundlohn 8,27 8,44
Zulage 0,15 0,15
8,42 8,59
c) Rufbereitschaft im Betreibermodell Wachverstärkung / Eingreifreserve
Zulage zum Stundengrundlohn je Stunde
1,02 1,02
d) Eingreifkräfte im Betreibermodell, die als Streifenposten mit Wachbegleithund eingesetzt sind, erhalten auf den Stundengrundlohn eine Zulage von 0,51 0,51
5. Wachmann in der Notrufzentrale
Stundengrundlohn 7,95 8,05
Zulage 0,15 0,15
8,10 8,20
6, Wachmann und Kontrollpersonal im Veranstaltungsdienst (Absperr- und Kontrolldienst auf Ausstellungen und dergleichen)
Stundengrundlohn 5,70 5,75
III. Sicherheitstransport und Kurierdienst
1. Kurierfahrer und Belegtransporteure, Geldbearbeiter
Stundengrundlohn 6,95 7,05
Zulage 0,15 0,15
7,10 7,20
2. Fahrer und Begleiter von Geld- und Werttransporten
Stundengrundlohn 8,28 8,38
Zulage 0,15 0,15
8,43 8,53
IV. Arbeitnehmerüberlassung
Servicekräfte, die einem Entleiher im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu Tätigkeiten überlassen werden, die nicht in diesem Tarifvertrag tarifiert sind
Stundengrundlohn 7,00 7,30
Zulage 0,15 0,15
7,15 7,45
§ 3 Auszubildendenvergütung
Auszubildende erhalten nachfolgende Bruttovergütung
Im 1. Ausbildungsjahr 350,00 Euro
Im 2. Ausbildungsjahr 400,00 Euro
Im 3. Ausbildungsjahr 450,00 Euro
§ 4 Betriebliche Altersversorgung
Die Tarifparteien sind sich einig, dass Teile des Tariflohnes für die betriebliche Altersversorgung genutzt und abgeführt werden können. Alles Weitere bleibt den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorbehalten.
Ergänzend gilt das Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung - BetrAVG -.
§ 5 Geltungsdauer des Tarifvertrages
1. Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1.11.2005 in Kraft. Er kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, jedoch erstmalig zum 31.12.2007.
2. Mit Wirksamwerden dieses Lohntarifvertrages tritt der bisherige Lohntarifvertrag einschließlich aller seiner Bestandteile und Anhänge außer Kraft.
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