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Lohntarifvertrag Wach- u. Sicherheitsgwerbe Schleswig-Holstein

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Beschreibung
Lohntarifvertrag einschl. Ausbildungsvergütung und Protokollnotiz des Wach- und Sicherheitsgewerbes Schleswig-Holstein vom 07.10.2005, allgemeinverbindlich ab dem 01.11.2005 {Tarifvertrag Lohntarifvertrag Wach- Sicherheitsgewerbe Schleswig-Holstein}


 

Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Schleswig-Holstein

vom 7.Oktober 2005

 

Zwischen dem

Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V.,

Landesgruppe Schleswig-Holstein

 

- einerseits -

 

und der

Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di),

Landesbezirk Nord

 

- andererseits -

 

wird folgender Lohntarifvertrag abgeschlossen:

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Dieser Tarifvertrag gilt:

räumlich: für das Bundesland Schleswig-Holstein

fachlich: für alle Betriebe des Wach- und Sicherheitsgewerbes, für alle Betriebe, die Kontroll- und Ordnungsdienste betreiben, für alle Bewachungsobjekte und Dienststellen, die in Schleswig-Holstein liegen, ansässig oder tätig sind bzw. für alle in den Landesgrenzen erbrachten Dienstleistungen, sowie für Geld- und Wertdienste, die im Bundesland Schleswig-Holstein durchgeführt werden, unabhängig vom Sitz des beauftragten oder erbringenden Betriebes oder Unternehmens.

persönlich: für alle in Schleswig-Holstein eingesetzten und beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer.

 

Alle personenbezogenen Begriffe in diesem Vertrag gelten für weibliche und männliche Arbeitnehmer gleichermaßen, soweit der Begriff auf sie zutrifft. Aus Gründen der Vereinfachung sind alle Begriffe im maskulin gehalten.

 

§ 2 Lohnsätze

 

I. Interventions- / Revierdienst Lohn in Euro ab 1.11.2005 ab 1.1.2007

 

1. Wachmann

Stundengrundlohn 6,70 6,80

Zulage 0,15 0,15

6,85 6,95

2. Streifenwagenfahrer

Stundengrundlohn 7,50 7,60

Zulage 0,15 0,15

7,65 7,75

3. Alarmfahrer im Funkwageneinsatz

Stundengrundlohn 7,60 7,70

Zulage 0,15 0,15

7,75 7,85

4. Oberwachmann (als Springer vorgesehen)

es werden Löhne gem. Ziffer 1. und 2. gezahlt zzgl. je Stunde zum Stundengrundlohn 0,26 0,26

 

II. Objektschutzdienst / Separatwachdienst

1. Wachmann

Stundengrundlohn 5,30 5,45

Zulage 0,15 0,15

5,45 5,60

2. Standosten mit Sonderaufgaben und Erschwernissen bei zusätzlicher Dienstleistung zur eigentlichen Wachtätigkeit sowie Werkschutzfachkraft / Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft vor dem Ausbildungsabschluss

Stundengrundlohn 5,41 5,56

Zulage 0,15 0,15

5,56 5,71

3.a) Wachmann im Werkschutzdienst, der auf besonderen Objekten mit besonderen Aufgaben betraut ist und auf Forderung des Auftraggebers eine IHK - Prüfung Werkschutzfachkraft / Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft / Fachkraft für Schutz und Sicherheit gem. Prüfungsordnung abgelegt hat

Stundengrundlohn 8,00 8,95

Zulage 0,15 0,15

8,15 8,20

b) Wachführer im Werkschutzdienst

Zulage je geleisteter Stunde zum Stundengrundlohn

0,51 0,51

4.1a) Wachmann im Auftrag der Bundeswehr

Stundengrundlohn 6,63 6,77

Zulage 0,15 0,15

6,78 6,92

b) Wachmann im Auftrag der Bundeswehr bei Schichten unter 24 Stunden

Stundengrundlohn 7,48 7,64

Zulage 0,15 0,15

7,63 7,79

c) Wachführer im Auftrag der Bundeswehr bei Schichten unter 24 Stunden

Stundengrundlohn 7,63 7,79

Zulage 0,15 0,15

7,78 7,94

d) Wachpersonal im Auftrag der Bundeswehr, das als Streifenposten mit Wachbegleithund eingesetzt ist, erhält auf den Stundengrundlohn eine Zulage von 0,51 0,51

4.2a) Eingreifkräfte im Betreibermodell

Stundengrundlohn 7,84 8,00

Zulage 0,15 0,15

7,99 8,15

b) Konsolenbediener / Wachschichtführer im Betreibermodell

Stundengrundlohn 8,27 8,44

Zulage 0,15 0,15

8,42 8,59

c) Rufbereitschaft im Betreibermodell Wachverstärkung / Eingreifreserve

Zulage zum Stundengrundlohn je Stunde

1,02 1,02

d) Eingreifkräfte im Betreibermodell, die als Streifenposten mit Wachbegleithund eingesetzt sind, erhalten auf den Stundengrundlohn eine Zulage von 0,51 0,51

5. Wachmann in der Notrufzentrale

Stundengrundlohn 7,95 8,05

Zulage 0,15 0,15

8,10 8,20

6, Wachmann und Kontrollpersonal im Veranstaltungsdienst (Absperr- und Kontrolldienst auf Ausstellungen und dergleichen)

Stundengrundlohn 5,70 5,75

 

III. Sicherheitstransport und Kurierdienst

1. Kurierfahrer und Belegtransporteure, Geldbearbeiter

Stundengrundlohn 6,95 7,05

Zulage 0,15 0,15

7,10 7,20

2. Fahrer und Begleiter von Geld- und Werttransporten

Stundengrundlohn 8,28 8,38

Zulage 0,15 0,15

8,43 8,53

 

IV. Arbeitnehmerüberlassung

Servicekräfte, die einem Entleiher im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu Tätigkeiten überlassen werden, die nicht in diesem Tarifvertrag tarifiert sind

Stundengrundlohn 7,00 7,30

Zulage 0,15 0,15

7,15 7,45

 

§ 3 Auszubildendenvergütung

 

Auszubildende erhalten nachfolgende Bruttovergütung

 

Im 1. Ausbildungsjahr 350,00 Euro

Im 2. Ausbildungsjahr 400,00 Euro

Im 3. Ausbildungsjahr 450,00 Euro

 

§ 4 Betriebliche Altersversorgung

 

Die Tarifparteien sind sich einig, dass Teile des Tariflohnes für die betriebliche Altersversorgung genutzt und abgeführt werden können. Alles Weitere bleibt den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorbehalten.

Ergänzend gilt das Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung - BetrAVG -.

 

§ 5 Geltungsdauer des Tarifvertrages

 

1. Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1.11.2005 in Kraft. Er kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, jedoch erstmalig zum 31.12.2007.

2. Mit Wirksamwerden dieses Lohntarifvertrages tritt der bisherige Lohntarifvertrag einschließlich aller seiner Bestandteile und Anhänge außer Kraft.

 




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Zuletzt editiert von JuraForum.de-Redaktion, 28.02.2024 12:47




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