| Titel | Forderungsabtretung | |
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| Kurzbeschreibung | Eine Forderungsabtretung (auch Zession genannt) nennt man eine Übertragung eines schuldrechtlichen Anspruchs von einem Altgläubiger auf den Neugläubiger.
Die Forderungsabtretung erfolgt gemeinhin durch einen formlosen Vertrag zwischen dem Alt-, und dem Neugläubiger.
Mit der abgetretenen Forderung gehen unselbständig sichernde Nebenrechte, wie etwa Hypotheken, Pfandrechte und Bürgschaften auf den Neugläubiger über. Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger sämtliche Einwendungen entgegensetzen, die zum Zeitpunkt der Forderungsabtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet. Darüber hinaus kann er grundsätzlich auch gegenüber dem neuen Gläubiger eine Forderung aufrechnen, welche ihm gegenüber dem bisherigen Gläubiger zustand.
Mit dieser hier vorliegenden Vereinbarung ( Forderungsabtretung ) können die Parteien eines Vertrages, aus dem der Schuldner dem Gläubiger noch einen bestimmten Geldbetrag schuldet, vereinbaren, dass der Schuldner dem Gläubiger anstatt der Zahlung dieses Betrages eine eigene Forderung gegen einen Dritten abtritt. Eine individuelle Anpassung dieses Muster einer Forderungsabtretung lässt sich schnell, unkompliziert und auf den jeweiligen Sacherhalt individuell abgestimmt vornehmen.
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