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Buerogemeinschaftsvertrag

TitelBuerogemeinschaftsvertrag
Rating****
KurzbeschreibungMuster für einen Bürogemeinschaftsvertrag.

In der Grundform bezieht sich das Muster auf eine Bürogemeinschaft zwischen Rechtsanwälten (Bürogemeinschaftsvertrag); als Abwandlung ist das Muster aber auch bestens geeignet für eine Praxisgemeinschaft zwischen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder anderen freien Berufen (beispielsweise als Praxisgemeinschaftsvertrag zwischen Ärzten).

Anders als bei der Sozietät bzw. der Gemeinschaftspraxis bilden die an der Bürogemeinschaft bzw. Praxisgemeinschaft beteiligten Personen keine vollumfängliche wirtschaftliche Einheit, sondern sie bilden nur eine Kosteneinheit und üben ihre freiberufliche Tätigkeit üblicherweise in den gleichen Räumen aus.

Dieser Mustervertrag enthält insbesondere Regelungen über zu überlassende Räume, Mitbenutzung von Einrichtungen wie Telefon, Server, Kopierer und ggf. Personal sowie berufsrechtliche Regelungen bezüglich Verschwiegenheit etc. 

Zudem ist eine partielle Sozietätsklausel enthalten, die nicht zwingend ist, aber durchaus nützlich sein kann: Es soll diejenige Vertragspartei, die der anderen Mandate/Patienten überträgt, an den daraus resultierenden Honoraren partizipieren. 
Einen Mustervertrag über die Errichtung einer Gemeinschaftspraxis von Ärzten finden Sie hier.

Dokumenteigenschaften:

Anzahl der Seiten: 4
Anzahl der Zeichen: 6.975
Format: Microsoft Word 2003 (*.doc)


SchlagworteBürogemeinschaft Praxisgemeinschaft Vertrag Muster
Vorschau
Vertrag über eine Bürogemeinschaft


Zwischen

Rechtsanwälten #


- im Folgenden „Rechtsanwälte“ genannt-


und

[Rechtsanwalt/Rechtsanwältin] #


- im Folgenden „Bürogemeinschafter“ genannt -


kommt folgende Vereinbarung zustande:



Präambel

Die Rechtsanwälte sind Hauptmieter der in dem Objekt [Adresse] befindlichen Büroräumlichkeiten. Die Rechtsanwälte gehen mit dem Bürogemeinschafter eine Bürogemeinschaft ein und vermieten einen Teil ihrer Büroflächen unter. Daneben soll der Bürogemeinschafter im nötigen Umfange berechtigt sein, die sachlich-funktionalen Anlagen und Geräte der Rechtsanwälte (insbesondere Server, Telefonanlage etc.) mitzubenutzen. Zur Regelung der beiderseitigen Rechtsbeziehungen wird folgendes vereinbart:


§ 1 Überlassung von Räumen

Die Rechtsanwälte vermieten an den Bürogemeinschafter als Untermieter einen Teil der Bürofläche. Die genaue Lage der untervermieteten Flächen ergibt sich aus dem anhängenden Aufteilungsplan. Die zwischen den Rechtsanwälten und deren Vermieter geltenden mietvertraglichen ...
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